Brüssel eröffnet Verfahren wegen Öffnung des Postmarkts

19.10.2004 15:39 Uhr

Dienstleistungen wie Sammeln, Sortieren und Frankieren von Sendungen gehören nach Überzeugung der EU-Kommission nicht zum Postmonopol und müssen für Konkurrenten der Post geöffnet werden

Brüssel. Die EU-Kommission will an diesem Mittwoch ein Verfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Öffnung des nationalen Postmarktes eröffnen. Nach Ansicht der Kommission gehört das Sammeln, Sortieren und Frankieren von Sendungen in Deutschland nicht zum geschützten Monopolbereich der Deutschen Post. Die Bundesregierung habe bisher das Post-Gesetz nicht entsprechend geändert, deshalb müsse Brüssel jetzt einschreiten, hieß es am Dienstag in Kommissionskreisen. Das Vertragsverletzungsverfahren kann in letzter Konsequenz zu einer Klage der Kommission gegen Berlin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen. Der Konflikt um die so genannte Vorsortierung dauert schon länger. Die Kommission hatte die Bundesregierung im Frühjahr aufgefordert, die postvorbereitenden Dienstleistungen für Konkurrenten der Post zu öffnen. Die bisherige Praxis, die der Post das Exklusivrecht an dem Markt gewährt, entspreche nicht den EU-Wettbewerbsvorschriften. EU- Wettbewerbskommissar Mario Monti berief sich bei seinem Vorgehen auf einen Musterfall in Frankreich aus dem Jahr 2001. (dpa)

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