Wien. Im kommenden Frühjahr soll das Wiener Handelsgericht über die Brennermaut entscheiden, berichtet die "Tiroler Tageszeitung”. Konkret geht es darum, ob der Straßenerhalter rund 40 Prozent der zwischen 1995 und 1999 erhobenen Mautgebühren zurückzahlen muss. Grundlage des Gerichtsverfahrens ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Maut in diesem Zeitraum ungerechtfertigt hoch war. Außerdem kritisierte der EuGH die Tariferhöhung für die Gesamtstrecke, nicht jedoch für Teilstrecken. Dadurch sei der Transitverkehr gegenüber dem lokalen Verkehr benachteiligt worden. Sollte das Handelsgericht den Klägern Recht geben, könnte das die Straßenerhalter – bis 1996 die Republik Österreich, ab 1997 die Asfinag – bis zu 240 Millionen Euro kosten. Ende der 90er Jahre wurde die Brennermaut wieder gesenkt. Bis heute ist allerdings nicht endgültig entschieden, ob diese Reduktion im Sinne der EU-Bestimmungen ausreichend war. (rv)
Brennermaut vor Gericht
Autobahngesellschaft droht Rückzahlung von rund 40 Prozent der zwischen 1995 und 1999 erhobenen Mautgebühren.