Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat in der aktuellen 20. Legislaturperiode 18 Förderprogramme für den Verkehrsbereich gestartet. Dabei seien 46 Förderprogramme aus der 19. Legislaturperiode fortgesetzt und 18 Programme aus der vergangenen Legislaturperiode modifiziert worden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervorgeht.
Eingestellt wurde der Vorlage zufolge die Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs. Wesentlicher Einstellungsgrund sei die „erhebliche Zielverfehlung von einer Millionen Tonnen CO2-Ersparnis“, erklärte das BMDV.
Derzeit arbeite das Bundesverkehrsministerium „intensiv an einem neuen Programm zur Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr“, heißt es in der Antwort. Ziel sei das Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie noch 2023 „nach der erforderlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission“. Für 2023 stünden im Bundeshaushalt 80 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.
Programm zur Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr soll kommen
Die Förderung von Investitionen privater Unternehmen in den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Umschlaganlagen), in den Ersatz bestehender KV-Umschlaganlagen und Umschlaganlagenteile erfolge auf Grundlage einer neuen Förderrichtlinie des BMDV. Diese neue Förderrichtlinie sei am 3. Dezember 2022 in Kraft getreten. Förderanträge könnten beim Eisenbahn-Bundesamt und bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt gestellt werden.
Zudem arbeite man – ebenfalls „intensiv“, wie das BMDV schreibt – an einem neuen Programm zur Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr. Ziel ist das Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie noch 2023 nach der erforderlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Für 2023 stehen im Bundeshaushalt 80 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.