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BIEK: Aktuelles Briefporto dürfte rechtswidrig sein

05.08.2020 09:43 Uhr
BIEK: Aktuelles Briefporto dürfte rechtswidrig sein
Der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann will erreichen, dass die Bundesnetzagentur künftiger strenger das Briefporto regelt
© Foto: Marcus Reichmann

Nach einem Urteil, mit dem eine frühere Portoerhöhung der Deutschen Post DHL als rechtswidrig benannt wurde, geht der klagende Bundesverband Paket & Expresslogistik von einem weiteren Erfolg vor Gericht aus.

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Berlin/Bonn. Nach einem Urteil, mit dem eine frühere Portoerhöhung der Deutschen Post DHL als rechtswidrig benannt wurde, geht der klagende Paketbranchenverband von einem weiteren Erfolg vor Gericht aus. „Nach dem Urteil kann man davon ausgehen, dass auch das aktuelle Porto rechtswidrig ist“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands Paket & Expresslogistik (BIEK), Marten Bosselmann, der „dpa“. „Momentan nutzt die Post das Briefporto dazu, den Paketmarkt quer zu subventionieren.“ Das dürfe nicht sein.

Gegen diese vermeintliche Querfinanzierung wehrt sich der Verband mit einer Klage gegen das aktuelle Briefporto, die derzeit am Verwaltungsgericht Köln anhängig ist. Kürzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer anderen Klage des Verbandes stattgegeben, die sich gegen eine Portoerhöhung aus dem Jahr 2016 richtete. Das aktuelle Porto wurde 2019 zuletzt erhöht.

Kunden können nicht mit Rückzahlungen rechnen

Dieses Urteil hat jedoch kaum praktische Konsequenzen, da Kunden der Post sich nicht nachträglich auf zu viel gezahltes Porto berufen können. Im Fall eines Urteils zum aktuellen Porto wären die Folgen deutlich größer: Die Post könnte von der Bundesnetzagentur angehalten werden, das Briefporto von 80 Cent pro Standardbrief zu senken.

Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten. Dies sei nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht.

„Ziel ist es, dass die Bundesnetzagentur künftig anders Entscheidungen trifft und es nicht zu solchen Erhöhungen der Porti kommt“, betonte Bosselmann. Sogar die Netzagentur selbst hatte bereits gegenüber ihrem Beirat eingeräumt, dass auch das aktuell geltende Porto als rechtswidrig eingestuft werden könnte. Post-Chef Frank Appel hingegen verteidigte die Höhe des Briefportos: Mit 80 Cent liege das Briefporto rund 32 Cent niedriger als in Nachbarländern. (dpa/ag)

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