Nach dem Abschluss der sicherheitsrelevanten Arbeiten öffnen die Schweizer Behörden ab der kommenden Woche den Gotthard-Tunnel wieder für den Lkw-Gegenverkehr. Ein "Tropfenzähler-System" soll dafür sorgen, dass künftig maximal drei Lkw pro Minute und Richtung in den Tunnel einfahren dürfen. Zwischen den Lkw muss ein Mindestabstand von 150 Meter sein.
Dabei sollen regionale Wirtschaftsverkehre innerhalb der Schweiz in diesem System bevorzugt werden. So ist vorgesehen, dass Fahrzeuge mit einer so genannten "S-Berechtigung" im Falle einer Verkehrsüberlastung die vorgelagerten Warteräume am Gotthardtunnel und am San Bernardino umfahren können und direkt in die Tunnelportale eingewiesen werden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. sieht hierin den Sachverhalt der Diskriminierung: Die Wartezeiten für ausländische Fahrzeuge, die möglicherweise eilbedürftige Transporte zum Beispiel von Deutschland nach Italien durchführen, werden sich entsprechend erhöhen. "Vielleicht werden wir schon in Kürze eine solche Steigerung an Leerfahrten im Schweizer Binnenverkehr feststellen, dass grenzüberschreitende Transporte gar nicht mehr durch den Tunnel kommen", so der BGL in einer offiziellen Mitteilung.
Da diese Regelung nach Meinung des Verbandes eindeutig dem Landverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz widerspricht, hat der BGL die Europäische Kommission eindringlich gebeten, die schweizerische Regelung "auf die Vereinbarkeit mit dem Abkommen EU/Schweiz zu prüfen und Maßnahmen zu treffen, um die geplanten Diskriminierungen des deutschen Transportgewerbes im Verkehr durch die Schweiz zu verhindern." Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurde ebenfalls um Unterstützung gebeten. (tw)