Frankfurt/Main. Zwei 30 und 32 Jahre alte Speditionsangestellte hat das Landgericht Frankfurt wegen Betrugs mit Frachtgut im Wert von 730.000 Euro zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren und eineinhalb Jahren verurteilt. Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten (36) wurde gegen 500 Euro Geldauflage „wegen geringer Schuld“ eingestellt. Der 30 Jahre alte Mitarbeiter einer Spedition hatte sollte in deren Auftrag am Frankfurter Flughafen vier Paletten mit Mobiltelefonteilen entgegennehmen. Nachdem ihm auf Grund der ihm zur Verfügung gestellten Frachtpapiere die Ware erhalten hatte, verlud er die Paletten in den Lastwagen des Komplizen verladen. Gemeinsam mit dem dritten Täter schafften die beiden sie fort. Erst nach Auswertung einer Videoüberwachung gelang es der Polizei, auf die Spur der Frachtbetrüger zu kommen und das Beutegut sicherzustellen. Strafmildernd wurden die Geständnisse und der Umstand gewertet, dass die Beute vollständig an den rechtmäßigen Empfänger weitergeleitet werden konnte. Darüber hinaus hatte keiner der Angeklagten Vorstrafen. Der 32-Jährige erhielt die höhere Strafe, weil er die Nummernschilder an dem Lastwagen gestohlen hatte. (dpa/tbu)
Bewährungsstrafen für Frachtbetrug am Frankfurter Flughafen
Speditionsangestellte laden vier Paletten mit Frachtgut im Wert 730.000 Euro in LKW von Komplizen