Deutschland und Italien haben die Richtlinie 1999/32 zur Verringerung des Schwefelgehalts von Kraftstoffen nicht umgesetzt. Deshalb beschloss die EU-Kommission Anfang August, Rom vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen und Berlin in einem zweiten Mahnschreiben eine letzte zweimonatige Frist zu setzen. Das EG-Gesetz vom Frühjahr 1999 hätte bis zum Juli dieses Jahres in nationales Recht übernommen werden müssen. Im November wurden beide Länder erstmals ermahnt, das Versäumte nachzuholen und darüber zu informieren. Daraufhin übermittelte Deutschland einen Rechtsentwurf, ohne Angaben über die Umsetzung folgen zu lassen. Italien reagierte überhaupt nicht. EU-Umweltkommissarin Wallström verlangte, die "gesetzlichen Lücken schnellstens zu schließen." Schwefeldioxide verursachten "sauren Regen" mit Schäden für Mensch, Agrarkultur, Ökosystem und Gebäude. (vr/dw)
Berlin und Rom ignorieren Kraftstoff-Richtlinie
EU-Kommission sendet Mahnschreiben nach Berlin und klagt gegen Italien