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Bekannter Versender: Neue Regeln gelten ab 29. April

06.03.2013 06:46 Uhr
Bekannter Versender: Neue Regeln gelten ab 29. April
Irina Ried, Referatsleiterin S 4 „Zulassung Bekannte Versender“ beim Luftfahrt Bundesamt (LBA)
© Foto: VR/Andre Kranke

Bundesamt bestätigt neues Ende der Übergangsfrist für Bekannten Versender. Die Zahl der Reglementierten Beauftragten und Röntgenanlagen nimmt stark zu.

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Hamburg. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) bestätigt, dass im Rahmen der Luftfrachtsicherheit die Übergangsfrist für die Zuassung „Bekannter Versender“ nicht zum 25. März 2013, sondern erst am 28. April 2013 enden wird, so dass die neuen Regelungen ab 29. April gelten. Das regelt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 189/2013 der Kommission vom 5. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010, die am heutigen Mittwoch im Amtsblatt der EU erschienen ist. Alle EU-Mitgliedsstaaten hätten der Verschiebung zugestimmt, sagte die zuständige LBA-Referatsleiterin Irina Ried am Dienstag vor rund 130 Teilnehmern auf den 4. Dekra Aviation Tagen in Hamburg. Die LBA-Beamtin betonte, dass Deutschland den Termin 25. März 2013 gemäß der EU-Verordnung korrekt berechnet habe, dies sei von der Kommission bestätigt worden. Um aber einen einheitlichen Termin für die Umstellung zu haben, wurde auch von deutscher Seite einer Verschiebung zugestimmt.

Ab wann müssen im Rahmen der Luftfrachtsicherheit Unternehmen mit der Zulassung „Bekannter Versender“ eine behördliche Auditierung nachweisen können? Diese Frage wurden in Deutschland in den vergangenen Jahren immer mit dem 25. März 2013 beantwortet. Doch vor wenigen Wochen zeigte sich, dass innerhalb der Europäischen Union nur Deutschland von diesem Termin ausgeht, an dem die so genannten Sicherheitserklärungen vieler Industrie- und Handelsunternehmen nicht mehr gültig sind. Alle anderen EU-Länder planen mit dem 29. April 2013 als Stichtag für die „große Umstellung in Luftfrachtsicherheit“.

Bis zu 3600 Bekannte Versender bis Ende des Jahres

Was die Anzahl der behördlich zugelassenen „Bekannten Versender“ betrifft, geht die LBA-Referatsleiterin davon aus, dass bis Endes des Jahres etwa 3600 Unternehmen (Rechtseinheiten) den Status Bekannter Versender erreicht haben könnten. Derzeit (Stand 4. März 2013) würden 1927 Unternehmen vom LBA betreut, die eine Zulassung zum Bekannten Versender anstrebten. Davon seien 1279 Unternehmen als Bekannter Versender zugelassen, die restlichen Betriebe seien auf dem Weg dorthin. Unklar ist, wie viele Unternehmen derzeit über die Zulassung „Bekannter Versender“ verfügen, der auf Basis der Sicherheitserklärung erteilt wurde. Dem LBA liegen rund 40.000 solcher Sicherheitserklärungen vor. Diese Zahl sei aber mit den angestrebten 3600 Unternehmen nicht vergleichbar, da in dieser Liste zum Teil mehrere Niederlassungen eines Unternehmens (Rechtseinheit) mit erfasst wurden und es außerdem auch zu Doppelausstellungen durch die Reglementierten Beauftragten gekommen sei, die in der LBA-Liste nicht vollständig korrigiert werden konnten. Vormals veröffentlichte Zahlen von über 60.000 Bekannten Versendern seien auf jeden Fall nicht korrekt. Experten schätzen, dass es bis zu 10.000 Unternehmen (Rechtseinheiten) sein könnten. Diese Zahl wurde vom LBA nicht bestätigt.

Zahl der Reglementierten Beauftragten überschreitet 1000er-Marke

Bei der Zulassung „Reglementierter Beauftragter (RegB)“ geht das LBA davon aus, dass hier schon bald die Tausender-Marke überschritten werde. Derzeit verfügen in Deutschland 770 Spediteure und weitere Logistikdienstleister mit über 1540 Standorten über den Sicherheitsstatus „RegB“, weitere 300 Neuanträge befänden sich in der Bearbeitung, so der zuständige Referatsleiter Marco Jentsch auf der Hamburger Dekra-Tagung. „Immer mehr Lagerhalten streben die Zulassung Reglementierter Beauftragter an“, so Jentsch. Auch wollten immer mehr Unternehmen jenseits der Flughäfen den Status erlangen. Die Zahl der Röntgengeräte, die zur Überprüfung der Waren eingesetzt werden, habe sich laut LBA in den vergangenen Monaten verdoppelt. Derzeit seien hierzulande 220 Anlagen zum Durchleuchten der Fracht zugelassen. (ak)

Der Text der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 189/2013 der Kommission vom 5. März 2013 kann im Bereich Studien und Dokumente der VerkerhsRundschau auch direkt heruntergeladen werden.

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