Als "Rückfall in das Gedankengut überkommener Verkehrsinterventionen" hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) den Regierungsentwurf bezeichnet, der die illegale Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern im Straßengüterverkehr bekämpfen soll. Die Vorlage sieht vor, daß Transportunternehmer nur noch solche Fahrer einsetzen dürfen, die eine Arbeitsgenehmigung im Original mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung mit sich führen. Diese Verpflichtung soll auf die Verlader ausgeweitet werden. Der Gesetzentwurf sei "völlig praxisfern", bemängelt der BDI, da es keine Vertragsbeziehung zwischen dem Verlader und dem Fahrer des beauftragten Transportunternehmens gebe. Auch könne die Prüfung von Arbeitsbescheinigungen aus allen EU-Staaten für diese Fahrer nicht Aufgabe der Wirtschaft sein. Hier seien die nationalen Behörden gefordert. (vr/jök)
BDI kritisiert neue Regulierung im Straßengüterverkehr
Verlader wollen nicht für Beschäftigungsverhältnisse im Transportgewerbe in die Pflicht genommen werden