Berlin. Die Bundesländer dringen ultimativ auf wesentliche Nachbesserungen der Pläne für eine Teilprivatisierung der Bahn. Wenn das Vorhaben noch eine Aussicht auf Umsetzung haben solle, habe der Bund nun eine „letzte Chance“, auf die Länderinteressen einzugehen, sagte der Vorsitzende der Länderverkehrsministerkonferenz, Karl-Heinz Daehre (CDU) aus Sachsen-Anhalt, heute in Berlin. Nötig seien gesetzliche Festlegungen für Investitionen im Nahverkehr sowie für eine Begrenzung künftiger Preisanhebungen für Trassen und Bahnhöfe. Der Minister stellte ein 320-seitiges Gutachten im Auftrag der Länder vor, das verfassungsrechtliche und wirtschaftliche Bedenken gegen die Privatisierungspläne des Bundes anmeldet. Verbände forderten einen Stopp des Entwurfs, der am Freitag in den Bundestag kommen soll. Das Vorhaben von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) stehe auf der Kippe, sagte Daehre. Auch ein Scheitern sei nicht auszuschließen. Brandenburgs Verkehrsminister Reinhold Dellmann (SPD) ergänzte, der vom Bundeskabinett bereits verabschiedete Entwurf sei „eins zu eins“ im Bundesrat nicht zustimmungsfähig. Um die bisherigen Erfolge im Nahverkehr fortsetzen zu können, gebe es „erheblichen Nachbesserungsbedarf“. Der nordrhein-westfälische Ressortchef Oliver Wittke (CDU) warnte vor einer Bahn-Privatisierung auf dem Rücken der Fahrgäste. Er plädierte für eine gründliche Prüfung der Risiken. „Wir haben nur einen Schuss frei.“ Daehre nannte als weitere Länderforderung, eine zwischen Bund und Bahn vorgesehene Vereinbarung zum Erhalt und der Qualitätskontrolle des 34.000 Kilometer langen Gleisnetzes vor einer Beschlussfassung ein Jahr lang zu erproben. Für heute Nachmittag hatte Tiefensee die Verkehrsminister einiger Länder zu einem Gespräch eingeladen. Ein Sprecher wies zuvor darauf hin, dass Tiefensee im Gutachten geäußerte Zweifel an der Verfassungsfestigkeit seiner Pläne nicht teile. Das Gutachten des Münsteraner Verwaltungsrechtlers Dirk Ehlers und der Berliner Beratungsfirma KCW im Auftrag der Länder beurteilt die geplante Teilprivatisierung als verfassungswidrig. Die Trennung von rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum an der Infrastruktur - Gleise, Bahnhöfe und Energieversorgung - führe zu einer „Teilprivatisierung der Ausübung von Staatsgewalt“. Zudem sei zu befürchten, dass private Anteilseigner auf eine Anhebung der Trassen- und Stationspreise dringen. Dies bedeute höhere Kosten für die Länder als Besteller der Nahverkehrsangebote. Das Grundgesetz legt in Artikel 87e fest, dass der Bund beim Erhalt und dem Ausbau des Netzes das „Wohl der Allgemeinheit“ zu gewährleisten hat. Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Bund das rechtliche Eigentum am Netz bekommen, die Bahn soll es aber für zunächst 15 Jahre bewirtschaften und in ihrer Bilanz führen. Als Reaktion auf das neue Gutachten forderten mehrere Verbände einen Stopp der Pläne. „Der Entwurf muss im Interesse der Verbraucher grundlegend überarbeitet werden“, verlangte heute der Bahnexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisierte, das Gutachten zeige, dass mit der Privatisierung die Kosten für die Länder anstiegen, da ein gewinnorientiertes Bahnunternehmen die Nutzungsgebühren für Trassen und Bahnhöfe deutlich anheben würde. (dpa)
Bahnprivatisierung: Länder fordern Nachbesserung
Tiefensees Gesetzentwurf droht zu Scheitern: Krisengespräch mit Länderverkehrsminister in Berlin