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Bahnprivatisierung: Länder drohen mit Blockade

03.08.2007 10:16 Uhr
Bahnprivatisierung: Länder drohen mit Blockade
Eine Kritik der Länder: Die Bewirtschaftung des Netzes durch die Bahn (Bild: ddp)
© Foto: Timm Schamberger/ ddp

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung soll in einem Gutachten überprüft werden

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Berlin. Die Länder wollen die geplante Teilprivatisierung der Bahn im Bundesrat blockieren, wenn der Bund ihren Forderungen nach mehr Mitsprache nicht entgegenkommt. Auf einer Sonderkonferenz in Berlin verlangten 15 der 16 Landesverkehrminister am Donnerstag in Berlin mehr Kontrollrechte bei den Bundesmitteln für Investitionen in den Nahverkehr. Sie beschlossen, den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in einem Gutachten überprüfen zu lassen. Lediglich Schleswig-Holstein enthielt sich bei der Abstimmung. Trotz teils großer Vorbehalte soll das gewählte Modell der Teilprivatisierung nicht Gegenstand der Untersuchung sein. Dies sei eine Grundsatzfrage, die der Bund entschieden habe, sagte Sachsen- Anhalts Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre als Vorsitzender der Konferenz. Der Bund könnte nach dem Gesetzentwurf, den das Kabinett vorige Woche beschlossen hat, 49 Prozent des Staatskonzerns verkaufen. Dabei sollen das Schienennetz samt Energieversorgung und die Bahnhöfe zunächst 15 Jahre im Eigentum des Bundes bleiben. Die Bahn darf jedoch auch diese Teile des Konzerns wirtschaftlich nutzen. Sechs Länder kritisierten das gewählte Privatisierungsmodell scharf. So hätten Berlin, Brandenburg und Bremen zu Protokoll gegeben, mit dem Entwurf und dem Verfahren nicht einverstanden zu sein, sagte der hessische Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU). Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen hielten fest, der Entwurf müsse grundlegend überarbeitet werden mit dem Ziel, das Schienennetz und den Bahnbetrieb effektiv zu trennen. Als Gutachter bestellten die Länder den Münsteraner Wirtschaftsrechtsprofessor Dirk Ehlers sowie die Berliner Verkehrsmanagementberatung KCW. Ziel der Studie sei es zu prüfen, „ob der neue Gesetzentwurf den verfassungsrechtlichen Vorgaben und der Aufgabenverantwortung der Länder im Schienenverkehr Rechnung trägt“. Es dürfe beispielsweise keine Erhöhung der Trassenpreise für den Nahverkehr geben, die über die Steigerung der Regionalisierungsmittel hinausgehe, fordern die Bundesländer. Sie bezweifeln auch, dass nach der Teilprivatisierung die Sanktionsmöglichkeiten ausreichend sind, falls die Bahn die Qualitätsvorgaben für das Gleisnetz nicht einhält. Für die Bundesregierung versicherte der Parlamentarische Staatssekretär Achim Grossmann (SPD) nochmals, die geplante Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der Bahn werde flächendeckend eine gute Netzqualität sicherstellen. Grossmann zeigte sich optimistisch, dass sich am Ende eine Verständigung zwischen Bund und Ländern erreichen lasse. Das Gutachten im Auftrag der Länder soll bis zum 15. September vorliegen und über die Ergebnisse dann auf einer weiteren Sonderkonferenz der Verkehrminister am 24./25. September beraten werden. Somit könnte sich der Bundesrat erstmals im Oktober mit dem Gesetz befassen. Damit kann das Gesetz nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten. (dpa)

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