Mainz/Berlin. Im juristischen Kampf gegen drohende Streiks der Lokführergewerkschaft GDL hat die Bahn eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Mainz wies einen Antrag der für den Nahverkehr zuständigen Tochter DB Regio für ein Verbot bundesweiter Streiks am Dienstag zurück. Wie das Gericht mitteilte, hat die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) bislang nur die Urabstimmung eingeleitet, ein Aufruf zum Streik selbst sei aber noch nicht erfolgt. Käme es tatsächlich zu einem Streik, sei unklar, ob der Regionalverkehr betroffen sei. Die Bahn kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen. Ein Bahnsprecher sagte, der Konzern sehe das Urteil gelassen. Es sei ein rein formalistische Entscheidung. Ob die GDL tatsächlich streiken dürfe, sei keineswegs entschieden. Dennoch trifft die Bahn Vorkehrungen für den Fall eines Streiks im Nahverkehr. „Natürlich prüfen wir, in welchem Umfang wir trotzdem Verkehrsleistungen anbieten können“, sagte Ulrich Homburg, Chef der Bahn-Nahverkehrssparte DB Regio, der „Süddeutschen Zeitung“. „Wir haben ja auch viele Lokführer, die Beamte oder bei anderen Gewerkschaften oder gar nicht organisiert sind.“ Mit solchen Notdienstregelungen könne ein Grundangebot für Fahrgäste aufrechterhalten werden, damit sie trotz aller Schwierigkeiten ihren Arbeitsplatz erreichen und auch wieder zurückkommen. Vor den Arbeitsgerichten Frankfurt und Düsseldorf stehen an diesem Mittwoch weitere Verhandlungen an. In Frankfurt will die GDL mit einstweiligen Verfügungen der Bahn unter anderem untersagen, Beschäftigten bei Teilnahme an Streiks Sanktionen anzudrohen. In Düsseldorf steht ein Antrag der Bahn zur Verhandlung, mit dem der GDL Arbeitskampfmaßnahmen im nordrhein-westfälischen Nahverkehr untersagt werden sollen. GDL-Chef Manfred Schell will an beiden Terminen teilnehmen, wie er am Dienstag sagte. Die größte Bahn-Gewerkschaft Transnet rief die GDL unterdessen zu einem Einlenken für gemeinsame Verhandlungen auf. Der Sprecher der Lokführer bei Transnet, Wolfgang Joosten, sagte während einer Konferenz des Fahrpersonals in Fulda an die GDL gerichtet: „Kommt zurück zur Vernunft, setzt Euch mit uns zusammen.“ Er sprach sich für gemeinsame Verhandlungen über ein neues Entgeltsystem bei dem bundeseigenen Konzern aus. „Wir können auch darüber reden, wer die Federführung macht, aber lasst diese Spaltung sein.“ Die Bahn bekräftigte, dass die von ihr eingeleiteten juristischen Schritte als „Ultima ratio“ zu verstehen seien. „Wir müssen uns nach dieser Tarifauseinandersetzung immer noch in die Augen schauen können“, sagte Personalvorstand Margret Suckale dem «Tagesspiegel». Die Bahn bevorzuge daher eine Lösung am Verhandlungstisch. Dann würden auch alle Klagen fallen gelassen. Das Arbeitsgericht Mainz verwies am Dienstag ein von der Bahn beantragtes Verfahren für ein Verbot der Urabstimmung nach Frankfurt. Das Mainzer Gericht begründete dies damit, dass es örtlich nicht zuständig sei. Die GDL habe ihren Sitz in Frankfurt und steuere auch die Urabstimmung von dort aus. In Frankfurt hieß es, darüber könne frühestens am Donnerstag, möglicherweise aber auch erst am Freitag entschieden werden. Bis zu diesem Tag sollen die GDL- Mitglieder ihre Stimmzettel bereits zurückschicken. (dpa)
Bahn scheitert vor Gericht
Arbeitsgericht weist Antrag für Verbot von Lokführerstreik zurück