Düsseldorf. Die für Mittwoch geplante Verhandlung beim Düsseldorfer Landesarbeitsgericht über das Streikverbot für die Lokführer im Regional- und Nahverkehr in NRW entfällt. Grund dafür sei der Vergleich zwischen Lokführergewerkschaft GDL und der Bahn vor dem Arbeitsgericht Nürnberg, teilte das Gericht heute mit. Der Vergleich hatte den Weg für die Vermittlung im festgefahrenen Tarifkonflikt freigemacht. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hatte Anfang August den Streik per Einstweiliger Verfügung verboten. Die GDL hat dagegen beim Landesarbeitsgericht Widerspruch eingelegt. Die Vermittlungsgespräche mit den früheren CDU-Spitzenpolitikern Heiner Geißler und Kurt Biedenkopf und den Spitzen von GDL und Bahn hatten am Montag in Frankfurt begonnen. Über die Inhalte der Gespräche wurde Stillschweigen vereinbart. (dpa)
Bahn: Keine Gerichtsentscheidung über Streikverbot
Berufungsverhandlung über Streikverbot für Lokführer entfällt