Berlin. In der Diskussion um den geplanten Börsengang der Bahn hat ein Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Der jüngste Entwurf für ein Bahn-Privatisierungsgesetz verstoße gegen die Grundgesetzvorgabe, dass der Bund Mehrheitseigentümer des Gleisnetzes bleiben müsse, heißt es in der Studie, die der Nachrichtenagentur „dpa“ vorliegt. Eigentum dürfe „keine bloße Hülle sein“. Laut dem Gesetzentwurf, der derzeit in der Bundesregierung abgestimmt wird, sollen die Anteile der Bahn-Netztochter an den Bund übergehen, die Bahn aber wiederum eine Vollmacht für die Stimmrechte in der Hauptversammlung erhalten. (dpa)
Bahn-Börsengang: BDI-Gutachten sieht Verfassungsprobleme
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) meldet Bedenken: Pläne zur Privatisierung der Deutschen Bahn verstoßen gegen Grundgesetz