Köln. Dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wurde die Ausgabe von bilateralen Genehmigungen für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr von Deutschland in die Schweiz übertragen. Bilaterale Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr sind Einzelfahrt- und Zeitgenehmigungen, welche auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart wurden. Diese Genehmigungen sind mengenmäßig begrenzt. Mit sofortiger Wirkung können bilaterale Genehmigungen für den schweizerischen Streckenanteil im Dreiländerverkehr ohne Durchfahren des Heimatlandes zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Staaten beim Bundesamt beantragt werden. Das Antragsformular mit Hinweisblatt kann auf der Website des BAG in der Rubrik Formulare heruntergeladen werden. Die Berliner Ausgabestelle des BAG erteilt auch weiterhin bilaterale Genehmigungen für Aserbaidschan, Estland, Finnland, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Litauen, Republik Moldau, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland sowie für die Russische Föderation. (sb)
BAG erteilt bilaterale Genehmigungen für die Schweiz
Beim Bundesamt für Güterverkehr können künftig bilaterale Genehmigungen für den schweizerischen Streckenanteil im Dreiländerverkehr beantragt werden