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BAG: Bundesweite Schwerpunktkontrollen im Januar

10.02.2022 15:10 Uhr | Lesezeit: 2 min
Neue BAG-Flotte
Bei den bundesweiten Kontrollen des BAG deckten die eingesetzten Beamten wieder einige Verstöße gegen das Kabotagegesetz auf
© Foto: Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Köln

Die Beamten kontrollierten dabei die Einhaltung der Kabotagebestimmungen und den Bereich der Technischen Unterwegskontrolle.

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Köln. Am 12./13. und 26./27. Januar führte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bundesweite Schwerpunktkontrollen an jeweils 33 beziehungsweise 19 Stellen zur Kontrolle der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus wurde auf die Technischen Unterwegskontrollen gesetzt. Zusätzlich führten die Polizeikräfte aus der Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck eine Geschwindigkeitsüberwachung durch.

Im Rahmen der Kontrollaktion am 12./13. Januar wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 1150 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 1104 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 242 im Fahrpersonalrecht und 47 von den TUK-Experten auf technische Mängel überprüft. Es wurden 32 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Dabei stellten die Beamten einen Verstoß bei der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und 17 TUK-Verstöße fest.

Im Rahmen der Kontrollaktionen am 26./27. Januar wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 618 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 592 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 202 im Fahrpersonalrecht und 42 von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 42 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden sechs Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und neun TUK-Verstöße festgestellt. An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete im Januar 2022 insgesamt etwa 90.000 Euro vereinnahmt. (ste)

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