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Am Rande: Belastungen und Entlasungen - das bringt 2008

03.01.2008 15:06 Uhr
Am Rande: Belastungen und Entlasungen - das bringt 2008
Ein Feuerwerk an neuen Bestimmungen zum Jahreswechsel. (Foto: ddp)

Umweltzonen, höhere TÜV-Gebühren und mehr: Was sich im neuen Jahr für Sie ändert

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Umweltzonen: Autofahrer in Berlin, Hannover und Köln benötigen vom 1. Januar an farbige Plaketten (grün, gelb oder rot), wenn sie die neuen Umweltzonen in der City befahren wollen. Um gegen den krebserregenden Feinstaub aus Diesel-Autos anzugehen, wollen auch weitere rund zehn Städte - zumeist in Baden-Württemberg - im Verlaufe 2008 folgen. Die Windschutzscheiben-Plakette kostet etwa fünf Euro. Wer ohne erwischt wird, den erwarten 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Sünderkartei. Behörden können für Anlieger oder Handwerker Ausnahmen schaffen. Ältere Diesel-Fahrzeuge müssen "draußen" bleiben. Der nachträgliche Einbau von Rußpartikel-Filtern wird staatlich mit 330 Euro gefördert und sichert die Einfahrt in Umweltzonen. Hinein dürfen selbst die ältesten Benziner-Pkw. Nahverkehr: Die Bundesländer erhalten im neuen Jahr wieder mehr Geld vom Bund für den Personennahverkehr auf der Schiene. Nach Mittelkürzungen stehen ihnen rund 6,7 Milliarden Euro nach 6,6 Milliarden 2007 zur Verfügung. Von 2009 bis 2014 steigt der Bundeszuschuss für den Nahverkehrsbetrieb jährlich um 1,5 Prozent. TÜV-Gebühren: Auf Autofahrer und Führerschein-Anwärter kommen höhere Gebühren beim TÜV und bei der Fahrprüfung zu. So billigte der Bundesrat die Erhöhung der TÜV-Abgaben um 6,5 Prozent. Die Gebühr für die theoretische Führerscheinprüfung steigt von 8,70 auf 9,30 Euro und für die praktische Prüfung von 67,00 auf 71,40 Euro. Biosprit: Die Steuer auf Biokraftstoffe wird zum Jahresanfang weiter erhöht. Betroffen sind reiner Biodiesel mit einem Anstieg von 9 auf 15 Cent je Liter und Pflanzenöl mit einer Steuererhöhung von 2 auf 10 Cent. Zur Verbesserung der Marktsituation soll der Beimischungs-Anteil von Biokraftstoff zum herkömmlichen Sprit in Stufen bis auf 20 Prozent im Jahr 2020 ausgeweitet werden. Rauchverbot: 2008 wird das Rauchverbot in deutschen Lokalen Schritt für Schritt umgesetzt. Mit Jahresbeginn ist der blaue Dunst in Kneipen in insgesamt elf Bundesländern grundsätzlich tabu. Dabei handelt es sich um Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg (schon seit 1. August 2007), Niedersachsen (1. August 2007), Hessen (1. Oktober 2007). In Sachsen soll ein Verbot vom 1. Februar an gelten und in Rheinland-Pfalz und im Saarland vom 15. Februar an. Auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen wollen den Rauch verbannen - von Juli 2008 an. In den meisten Ländern können separate Raucherräume eingerichtet werden. Bayern hat die schärfste Regelung: Dort gilt ein Totalverbot - auch Raucherräume sind nicht erlaubt. BAFÖG: Studenten und Schüler erhalten vom 1. Oktober 2008 eine Bafög-Erhöhung von zehn Prozent. Ein Student kann dann maximal 643 Euro pro Monat erhalten, einschließlich der Zuschläge für Wohnen und Krankenversicherung. Auch der Elternfreibetrag steigt um acht Prozent. Er erhöht sich von 1.440 Euro auf 1.555 Euro. Die Bundesregierung rechnet damit, dass 100.000 Studenten und Schüler mehr unterstützt werden können. Die Ausbildungsförderung Bafög war seit 2002 nicht mehr erhöht worden. Persönliches Budget: Behinderte Menschen haben vom 1. Januar an einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget. Durch die Änderung werden bisher fest definierte Dienst- und Sachleistungen durch Barleistungen an die Betroffenen ersetzt. Damit erhalten behinderte Menschen die Möglichkeit, sich eigenverantwortlich individuelle Hilfen zu organisieren und selbst zu entscheiden, wen sie beauftragen. Entschädigung bei Bahnverspätung: In jetzt fünf Bundesländern können Fahrgäste der Deutschen Bahn Entschädigung bei größeren Verspätungen im Nahverkehr fordern. Ab 1. Januar 2008 bekommen Reisende auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zu 50 Prozent des Fahrkartenwertes in Form von Gutscheinen zurück. Entsprechende Regelungen gibt es schon in Bayern und Schleswig-Holstein.
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