Frankfurt/Main. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuell bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter gaben damit dem Antrag einer Werbefirma statt und stimmten der fristlosen Kündigung einer dem Betriebsrat angehörenden Sachbearbeiterin zu (Az: 7 BV 190/06). Zu den Hauptkunden der Firma gehörte ein großer Autohersteller, der immer wieder Werbefilme in Auftrag gab. Die Mitarbeiterin stellte dem Autohersteller schließlich 418 Euro für einen Film in Rechnung, der anderen Zwecken diente und von dem Autohersteller gar nicht bestellt worden war. Laut Urteil rechtfertigen Straftaten zu Lasten von Kunden grundsätzlich die sofortige Trennung von dem Mitarbeiter, auch wenn er als Betriebsratsmitglied besonders engagiert und geschützt sei.
Aktuelles Urteil: Betrugsversuch bei Kunden rechtfertigt Kündigung von Betriebsrat
Nach einem Betrugsversuch bei Kunden müssen grundsätzlich auch Betriebsratsmitglieder mit der fristlosen Kündigung rechnen.