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Ärger über Schwertransportgebühr

25.03.2012 21:31 Uhr
Ärger über Schwertransportgebühr
Unter anderem für den Bau von Windparks sind im Norden Deutschlands zahlreiche Scherlasttransporte nötig 
© Foto: ddp/Scandlines

Nach einer neuen Gebührenordnung des Landes müssen niedersächsische Unternehmen ab 1. April 30 Euro für die Stellungnahme der Landesverkehrsbehörde bezahlen. Unternehmen aus anderen Ländern sind ausgenommen.

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Hannover. Ab 1. April müssen in Niedersachsen ansässige Unternehmen, die bei ihrer Kommune einen Antrag für die Durchführung eines Schwertransports stellen, zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 30 Euro für die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zahlen. Dies ist immer dann der Fall, wenn außer Kreisstraßen auch Landstraßen, Bundesstraßen oder Autobahnen befahren werden. In solchen Fällen muss die Genehmigungsbehörde zwingend eine Stellungnahme der Landesbehörde einholen.

Die neue Gebühr beruht auf einer vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium erlassenen Gebührenordnung, die am 14. Februar veröffentlicht wurde und am 1. April in Kraft tritt. Der Rechnungshof hatte kritisiert, dass der Landesbehörde in Niedersachsen 2011 zwar in rund 116.000 Antragsverfahren Verwaltungskosten von rund einer Millionen Euro entstünden, diesen Ausgaben aber keinerlei Einnahmen gegenüber stünden. Die neue Gebühr wird zusätzlich zu den von den unteren Verkehrsbehörden in den Kommunen erhoben. Diese rechnen nach der eigentlich bundesweit gültigen Gebührenordnung ab.

In einem ersten Entwurf der Gebührenverordnung waren sogar Gebühren in Höhe von 95 Euro vorgesehen, was auf breite Kritik der Transportbranche stieß. Ärgerlich für niedersächsische Unternehmen ist der Umstand, dass die Gebühr nur von Unternehmen erhoben wird, die in Niedersachsen ansässig sind. Unternehmen aus anderen Bundesländern, die einen Schwertransport in oder via Niedersachsen durchführen, sind von der Gebühr ausgenommen. Tatsächlich wurde aber nur etwa ein Drittel der 116.000 Anträge von Unternehmen in Niedersachsen gestellt.

Verschiedene Verkehrsverbände und deren Mitglieder haben offenbar erhebliche rechtliche Bedenken gegen die neue Gebührenordnung. Vor allem werde bezweifelt, ob die bisher ausschließlich angewendete Gebührenordnung des Bundes von einer „Lex Niedersachsen“ ausgehebelt werden könne. Außerdem kritisieren Branchenvertreter die Ungleichbehandlung von Unternehmen aus Niedersachen und solchen aus anderen Bundesländern, die von der Gebühr ausgenommen sind. (diwi)

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