Alle in der EU neu zugelassenen schweren Lkw müssen ab 1. Oktober die Abgasnorm "Euro 3" erfüllen. Die ehrgeizigen Höchstgrenzen sind für drei verschiedene Prüfungen festgelegt. Bei der so genannten ETC-Prüfung (Europäische Prüfung mit instationärem Fahrzyklus) dürfen Neuwagen pro Kilowattstunde (kWh) nur noch maximal 0,16 g Partikel, 5 g Stickstoffoxide (NOx) und 5,45 g Kohlenmonoxid (CO) ausstoßen. Bei den zwei anderen Tests ESC (Europäische Prüfung mit stationärem Fahrzyklus) und ELR (Europäische Prüfung mit lastabhängigem Fahrzyklus) dürfen bei Stickstoffoxiden (NOx) die Grenzwerte 5 g/kWh, bei Partikeln 0,10 g/kWh und bei Kohlenmonoxid (CO) 2,1 g/kWh nicht überschritten werden. Nach der Richtlinie von 1999 muss "Euro 4" ab 1.10.2006 und "Euro 5" ab 1.10.2009 umgesetzt werden. Ein vorzeitiges Erreichen der Euro-Normen dürfen die EU-Staaten steuerlich belohnen. (vr/dw)
Ab Oktober gilt Euro-3-Abgasnorm
Höchstgrenzen sind für drei verschiedene Prüfungen festgelegt