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Verstoß gegen Reisekostenordnung: Fristlose Kündigung

30.09.2010 14:48 Uhr
Eine Spedition hatte aufgrund von falschen Abrechnungen für Reisekosten 900 Euro zu viel gezahlt

Mitarbeiter einer Spedition reichte mehrfach eine falsche Reisekostenabrechnung ein und wurde daraufhin gekündigt / Urteil: Entlassung war rechtens

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Frankfurt/Main. Verstößt ein Arbeitnehmer mehrfach gegen die in seiner Firma übliche Reisekostenregelung, riskiert er die fristlose Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Sicherheitsmitarbeiters gegen eine Spedition zurück (AZ 7 Ca 10541/09). Der Mann hatte von seinem Wohnort in Rheinland-Pfalz bis zur Arbeitsstelle in Frankfurt hin und zurück rund 250 Kilometer zu bewältigen.

Obwohl er wusste, dass er für diese Fahrten keinen Kostenersatz beanspruchen konnte, reichte er mehrfach unrichtige Abrechnungen über angebliche Dienstfahrten von seinem Wohnsitz aus ein. Eine Überprüfung ergab, dass ihm deshalb mindestens rund 900 Euro zu Unrecht an Benzingeld gezahlt worden waren. Die Vorgesetzten nahmen dies zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.

Laut Urteil wurde der Mann mehrfach auf die geltenden Regeln der betrieblichen Reisekostenordnung hingewiesen. Die Firma müsse keinen Mitarbeiter weiter beschäftigen, der sich beharrlich nicht daran hält und damit einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden anrichtet. Die fristlose Kündigung sei deshalb eine angemessene Sanktion. (dpa)

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