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Vermittlungsausschuss einigt sich auf Mediationsgesetz

03.07.2012 10:49 Uhr
Das Meditationsgesetz schafft rechtliche Rahmenbedigungen für die außergerichtliche Konfliktbeilegung
© Foto: Fotolia/Adam Gregor

Das neue Mediationsgesetz soll steitenden Parteien helfen, selbst eine Lösung für den Konflikt zu finden, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

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Berlin. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich im Streit um das neue Mediationsgesetz auf einen Kompromiss geeinigt. „Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Mediation bietet zerstrittenen Geschäftspartnern die Chance, Konflikte außerhalb des Gerichts und damit ohne das Gefühl, durch einen Richter zu etwas verurteilt worden zu sein, eigenverantwortlich zu lösen. Das neue Gesetz soll hierfür den Handlungsrahmen und die notwendigen Instrumentarien zu Verfügung stellen.

Das Mediationsgesetz unterscheide nicht mehr zwischen außergerichtlicher, gerichtsnaher und gerichtsinterner Mediation, betonte Leutheusser gegenüber dem "Handelsblatt". „Für die Mediation außerhalb eines Gerichtsverfahrens wird erstmals ein verlässlicher gesetzlicher Rahmen geschaffen, der die Rechte und Pflichten des Mediators regelt“, sagte die FDP-Politikerin. Künftig müssten die Parteien bei Erhebung einer Klage dem Gericht mitteilen, ob dem Rechtsstreit der Versuch einer außergerichtlichen Konfliktlösung vorausgegangen sei oder warum sie darauf verzichtet hätten.

Bei der Mediation suchen die Streitenden mit Unterstützung eines unabhängigen Dritten – zum Beispiel eines Rechtsanwalts, Psychologen oder Pädagogen – nach einer außergerichtlichen Lösung. Mediatoren sind zu Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein weit gehendes Zeugnisverweigerungsrecht. Das Gesetz sichert die Qualität der Aus- und Fortbildung von Mediatoren weiter ab und präzisiert die Anforderungen an die Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines Mediators.

Gerichtliche und gerichtsnahe Steitschlichtung
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Der Güterichter kann – im Gegensatz zum Mediator – eine rechtliche Bewertung vornehmen und darf den Parteien auch eine Lösung des Konflikts vorschlagen. Er darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten.

Nachdem Bundestag und Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses akzeptiert haben, kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. (ag)

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