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Urteil: Scannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig

19.12.2013 11:23 Uhr
Urteil: Scannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig
Der Personalausweis dient der Identifikation, nicht der Überwachung
© Foto: dpa/Picture Alliance/Hendrik Schmidt

Weil die Gefahr des Datenmissbrauchs zu hoch ist, muss es reichen, wenn man das Dokument vorzeigt.

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Hannover. Unternehmen dürfen Personalausweise von Fahrern nicht einscannen und speichern, um einen Transport zu überwachen. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover. In dem verhandelten Fall scannte ein Automobillogistiker die Ausweise der Fahrer beauftragter Speditionen, die Fahrzeuge abholten. Die Daten sammelte das Logistikunternehmen, um zu überwachen, wer welches Fahrzeug abgeholt hatte. Laut dem Urteil muss es künftig darauf verzichten und die Daten löschen. Es müsse reichen, wenn die Fahrer das Dokument vorzeigen, so die Richter.  (ctw)

Urteil vom 28.11.2013
Aktenzeichen 10 A 5342/11

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