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Prozess um "Schein-Werkvertrag": Kläger scheitern

22.11.2013 12:08 Uhr
Prozess um "Schein-Werkvertrag": Kläger scheitern
Werkvertrag oder Leiharbeiterverhältnis?
© Foto: Fotolia/Gina Sanders

Das Aachener Arbeitsgericht hat die Klage von drei Beschäftigten abgewiesen, die eine Firma auf Tarifbezahlung verklagt hatten.

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Aachen. Bei den umstrittenen Werkverträgen haben Beschäftigte vor Gericht eine Niederlage kassiert. Drei Mitarbeiter einer Outsourcingfirma, die das Unternehmen auf Tarifbezahlung verklagt hatten, scheiterten vor dem Arbeitsgericht Aachen mit den Klagen. Die Kläger hätten nicht schlüssig dargelegt, warum entgegen dem Werkvertrag ein Leiharbeits-Verhältnis bestehen solle, stellten die Richter am Aachener Arbeitsgericht am Donnerstag fest und wiesen die Klagen ab. Eine ausführliche Begründung will das Gericht mit der schriftlichen Entscheidung geben. „Wir werden die schriftliche Begründung abwarten und dann überlegen, ob wir vors Landesarbeitsgericht ziehen“, sagte der IG BCE-Gewerkschaftssekretär Dennis Radtke nach dem Urteil. Die Gewerkschaft hatte die Kläger unterstützt.

Gewerkschaften befürchten, dass mit Hilfe von Werkverträgen Tarifverträge umgangen werden. Aus Sicht der Arbeitgeber ist ein Trend zu Missbrauch und Lohndumping nicht belegbar. Bei den Koalitionsverhandlungen fordert die SPD eine wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen.

Die bei der Outsourcing-Firma beschäftigen Kläger hatten für einen weltweit agierenden Automobilzulieferer Fensterdichtungen produziert. Sie arbeiteten nach eigenen Angaben in einer Produktionshalle, die mit Maschinen des Automobilzulieferers ausgestattet waren. Beschäftigte des Zulieferers hätten ihnen Weisungen erteilt. Die Arbeitszeiterfassung sei über das System dieses Unternehmens erfolgt. Es handele sich um einen Schein-Werkvertrag, meinten die Kläger.

Bezahlung nach Tarif gewünscht

Als Leiharbeiter müssten sie nach Tarif bezahlt werden. Der Stundenlohn wäre damit etwa doppelt so hoch wie bisher. Mit der Klage forderten sie den Differenzbetrag für drei Jahre. Die Kläger seien nicht konkret auf das Weisungsgeflecht eingegangen, befand das Gericht. Es hätten Fakten gefehlt. Schon bei einem vorausgegangenen Gütetermin sei die Schlüssigkeit der Klage moniert worden.

Erst Anfang dieser Woche hatten sich die Tarifpartner in der deutschen Metall- und Elektroindustrie über den Einsatz von Beschäftigten auf der Grundlage von Werkverträgen gestritten. Laut einer am Wochenende im „Spiegel“ publizierten Betriebsrats-Umfrage der IG Metall arbeiten in der deutschen Schlüsselindustrie inzwischen mehr als eine Million Menschen als Leih- oder Werkvertragsbeschäftigte. Das entspricht fast einem Drittel der Branche. (dpa)

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