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Urteil: Reparatur mit Gebrauchtem nach Verkehrsunfall

22.08.2012 17:25 Uhr
Urteil: Reparatur mit Gebrauchtem nach Verkehrsunfall
Laut dem Urteil kommt es nach einem Verkehrsunfall allein auf die ordnungsgemäße, fachgerechte Reparatur an  
© Foto: imago/Insadco

Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz sind nach einem Verkehrsunfall auch die Reparaturkosten mit gebrauchten Teilen ausgleichspflichtig.

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Koblenz. Auch die Kosten einer Reparatur mit gebrauchten Teilen sind nach einem Verkehrsunfall bis zu einer Höhe von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ausgleichspflichtig, solange die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt worden ist. So entschied das Landgericht Koblenz.

Dem steht auch nicht entgegen, dass der Gutachter bereits von vornherein eine Kalkulation mit Gebrauchtteilen angestellt hat, da bei einer Kalkulation mit neuen Ersatzteilen im Gutachten der Schaden bereits über der 130-Prozent-Grenze gelegen hätte. Es kommt allein auf die ordnungsgemäße, fachgerechte Reparatur an, die den Anforderungen nach auch dem Gutachten genügt. Die Reparatur muss demnach zudem vollständig sein.  (sv)

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