Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kettenbefristung von Arbeitsverträgen erschwert. Demnach kann die fortdauernde Befristung von Beschäftigungsverhältnissen trotz eines triftigen Grundes im Einzelfall unwirksam sein, entschieden die obersten Arbeitsrichter in Erfurt ((7 AZR 443/09). Auf einen Missbrauch deuten insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen mit demselben Arbeitgeber hin. Die Bundesrichter setzten mit ihrem Spruch eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um. Die Gewerkschaften äußerten sich am Donnerstag zufrieden mit dem Urteil.
Geklagt hatte eine Frau, die mit insgesamt 13 befristeten Verträgen mehr als elf Jahre als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. In derartigen Fällen, in denen die Befristungen fast die gesamte Erwerbsbiografie umfasse, liege ein Missbrauch nahe, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Das Landesarbeitsgericht Köln muss daher nun die Klage der 34 Jahre alten Bianca Kücük auf Festanstellung erneut verhandeln.
Das Erfurter Urteil hat nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern Breitenwirkung. Arbeitnehmer könnten jetzt nicht mehr uferlos mit der Begründung eines Vertretungsbedarfs befristet beschäftigt werden, sagte die DGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Perreng der Nachrichtenagentur „dpa“. „Auch wenn noch keine genauen Grenzen abgesteckt wurden, ab wann es sich um einen Missbrauch handelt, ist der Richterspruch ein Schritt in die richtige Richtung.“ (dpa)
Urteil vom 18.07.2012
Aktenzeichen: Aktenzeichen 7 AZR 443/09