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Urteil: Glücksspiel-Telefonate am Arbeitsplatz kosten den Job

16.09.2015 14:34 Uhr
Urteil: Glücksspiel-Telefonate am Arbeitsplatz kosten den Job
Der wiederholte Griff zum Telefon kostete eine Büroangestellte den Job
© Foto: Fotolia/Billion Fotos

Auch wenn der Chef private Anrufe vom Firmenapparat aus toleriert, gilt das nicht für kostenpflichtige Hotlines – dem Telefonierenden droht die Kündigung.

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Düsseldorf. Zahlreiche Anrufe bei einer Glücksspiel-Hotline haben eine Angestellte am Niederrhein den Job gekostet. Auch wenn der Chef privates Telefonieren am Arbeitsplatz duldet, schließt das Gewinnspiele nicht automatisch ein, befand das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Mittwoch. Im konkreten Fall hatte eine Buchhalterin bis zu 37 Mal am Gewinnspiel eines privaten Radiosenders teilgenommen - von ihrem Büroapparat. Jeder Anruf kostete 50 Cent. Statt des Jackpots kassierte sie die fristlose Kündigung. Die sei zwar zu hart, befand das Gericht. Die ordentliche Kündigung blieb aber bestehen.

Weil es keine eindeutige Regelung für private Telefonate über die Firmenapparate gab, hatte die Frau in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel Erfolg. Doch der Arbeitgeber beharrt auf der Kündigung und zog in die zweite Instanz. Die Mitarbeiterin habe ihre Vertrauensstellung missbraucht, begründete der Chef seine Entscheidung.

Zu den Aufgaben der Bürokauffrau gehörte die Kontrolle der eingehenden Rechnungen, somit auch der Telefonrechnung. Als dem Geschäftsführer die Anrufe auffielen, sprach er die Mitarbeiterin an. Am nächsten Tag räumte sie ein, die Anruferin gewesen zu sein und bot die Erstattung der Gebühren von 18,50 Euro an. Doch drei Tage später erhielt sie die fristlose Kündigung.  (dpa/ks)

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