Urteil der Woche: LKW kollidiert mit Autotür

15.12.2009 15:50 Uhr
Justizia
© Foto: GWV Cumulus

Bundesgerichtshof entscheidet zu Kollision zwischen haltendem und passierendem Fahrzeug

Wer in ein Fahrzeug einsteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrs­teilnehmer ausgeschlossen ist. Die anderen Ver­kehrsteilnehmer haben jedoch zu haltenden Fahrzeugen am Straßenrand einen ausreichen­den Abstand einzuhalten. Beide Pflichten sind gleichrangig, entschied der Bundesgerichtshof. Wenn ein LKW mit der Autotür eines PKW kollidiert, weil der PKW-Fahrer die Tür un­­­achtsam geöffnet hatte und weil andererseits der LKW-Fahrer keinen ausreichenden Seitenabstand eingehalten hat, dann ist der Schaden hälftig zu teilen. Dies gilt erst recht, wenn sich nicht feststellen lässt, ob die geöffnete Autotür in den Fahrbahnbereich hineinragte, weil der PKW-Fahrer sie versehentlich voll geöffnet oder weil der Luftzug des vorbeifahrenden LKW sie erfasst und „aufgezogen“ hat. Bundesgerichtshof Urteil vom 6. Oktober 2009 Aktenzeichen: VI ZR 316/08<7i>

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