Chemnitz. Ein Mann verursachte mit seinem Dienstwagen innerhalb von neun Jahren sechs Unfälle. Dabei erzählte er seinem Arbeitgeber stets, nicht er habe den Unfall verursacht, sondern andere, unbekannte Fahrzeuge seien während seiner Abwesenheit mit dem geparkten Dienstwagen kollidiert. Beim sechsten Unfall stiftete der Kläger sogar einen Kollegen an, seine Unfallversion wahrheitswidrig zu bestätigen.
Arbeitgeber kündigt fristlos
Als der Schwindel aufflog, erklärte der Arbeitgeber die fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung. Das Arbeitsgericht Dresden noch hielt die fristlose Kündigung für unberechtigt und ermöglichte dem Kläger die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Auf die Berufung des Arbeitgebers hob jetzt das Sächsische Landesarbeitsgericht dieses Urteil auf und erklärte die fristlose Kündigung für wirksam. Der Kläger habe schließlich durch seine unwahren Unfallschilderungen verhindert, dass der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend machen könne. Zudem habe er auch noch einen Kollegen in die Sache verstrickt. (mp)
Landesarbeitsgericht Chemnitz
Urteil vom 28. April 2011
Aktenzeichen: 1 Sa 749/10