Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist für Betriebsräte so wichtig, dass ihr Arbeitgeber eine externe Schulung zu dem Thema bezahlen muss. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden. Die Firma wollte die 1100 Euro für ein viertägiges Seminar nicht übernehmen und hatte den Betriebsratsvorsitzenden auf eine eintägige innerbetriebliche Fortbildung verwiesen. Er war gleichwohl zu dem externen Seminar gefahren und hatte auf die Kostenübernahme geklagt. Hessisches Landesarbeitsgericht Aktenzeichen: 9 TaBV 84/07
Urteil der Woche: Chef muss AGG-Schulung zahlen
Betriebsrat kann die Übernahme von Schulungskosten durch seinen Arbeitgeber verlangen