Urteil der Woche: Chef „faulen Sack“ genannt: Kündigung rechtens

14.10.2008 17:22 Uhr
Wer seinen Chef einen "faulen Sack" nennt, muss mit der Kündigung rechnen. (Bild: pixelio.de/S. Hofschläger)

Eine Beschimpfung, die den Betriebsfrieden erheblich stört, rechtfertigt nicht die fristlose, aber die fristgerechte Kündigung

Wer seinen Vorgesetzten im Beisein von Kollegen als „faulen Sack“ bezeichnet, riskiert seinen Arbeitsplatz. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage einer Service-Kraft gegen ein Gastronomie-Unternehmen zurück und bestätigten die ordentliche Kündigung des Mitarbeiters. Die parallel ausgesprochene fristlose Kündigung wurde allerdings verworfen. Zwischen dem Imbiss-Verkäufer und seinem Vorgesetzten war es zum Streit wegen übriggebliebener Sandwiches gekommen. Im Beisein eines weiteren Kollegen äußerte der Angestellte, sein Vorgesetzter sei ein „fauler Sack“. Später sagte er erneut, der Chef sei „faul“. Das Unternehmen entließ den Mitarbeiter. Laut Urteil ist zumindest die fristgerechte Kündigung infolge der „erheblichen Störung des Betriebsfriedens“ gerechtfertigt. Ein Vorgesetzter müsse seine Autorität im Unternehmen nicht auf solche Weise im Beisein von weiteren Mitarbeitern infrage stellen lassen. Arbeitsgericht Frankfurt Aktenzeichen.: 7 Ca 9327/07

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