-- Anzeige --

Urteil der Woche: Benachrichtigung ersetzt nicht Kündigungsschreiben

23.12.2011 08:58 Uhr
Urteil der Woche: Benachrichtigung ersetzt nicht Kündigungsschreiben
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt
© Foto: vladislav susoy - Fotolia

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: Kündigung erst wirksam, wenn der Betroffene beim sogenannten Übergabe-Einschreiben den Brief bei der Post abholt

-- Anzeige --

Mainz. Der Einwurf eines Benachrichtigungsscheins ersetzt nicht den Zugang einer schriftlichen Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil. Vielmehr werde die Kündigung erst dann wirksam, wenn der Betroffene bei einem sogenannten Übergabe-Einschreiben den Brief bei der Post abhole. Tue er dies nicht und sende die Post das Schreiben daher dem Arbeitgeber zurück, sei keine wirksame Kündigung ausgesprochen (Aktenzeichen: 10 Sa 156/11).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt. Der Arbeitgeber hatte ihr fristlos gekündigt und dabei den Weg des sogenannten Übergabe-Einschreibens gewählt. Weil der Postbote die Klägerin nicht antraf, hinterließ er einen Benachrichtigungsschein. Die Klägerin holte das Schreiben jedoch nicht ab. Nach Auffassung des LAG hat ihr der Arbeitgeber damit nicht wirksam gekündigt.

Die Richter ließen auch den Einwand nicht gelten, die Klägerin habe den Zugang der Kündigung treuwidrig vereitelt. Denn der Arbeitgeber habe nicht bewiesen, dass die Frau mit ihrer fristlosen Kündigung rechnen und damit wissen musste, was in dem hinterlegten Einschreiben stand. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.