-- Anzeige --

Urteil: Berufsgenossenschaft darf Beitrag nicht einfach erhöhen

31.01.2013 16:35 Uhr
Urteil: Berufsgenossenschaft darf Beitrag nicht einfach erhöhen
So urteilte das Sozialgericht Karlsruhe
© Foto: Imago/CTK Photo

Die Berufsgenossenschaft darf Beiträge nur erhöhen, wenn eine festgelegte Grenze für die Aufwendung pro Jahr und Arbeitsunfall für ein Mitglied überschritten wurde.

-- Anzeige --

Karlsruhe. Zahlt die Berufsgenossenschaft wegen eines Arbeitsunfalls Zuschüsse für eine Heilbehandlung und Verletztengeld einschließlich Beiträge zur Sozialversicherung an ein Mitglied, darf sie grundsätzlich die Beiträge erhöhen. Laut dem Sozialgericht Karlsruhe muss sie aber berücksichtigen, wann sie welche Ersatzleistungen tatsächlich erbracht hat.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Berufsgenossenschaft zwischen 2010 und 2011 insgesamt rund 12.800 Euro gezahlt. Aus deren Satzung ergibt sich, dass ab einer Aufwendung von 10.000 Euro pro Jahr und Arbeitsunfall eine Beitragserhöhung erfolgt. Da hier die Leistung aber verteilt auf zwei Jahre erbracht worden war und unterhalb dieser Grenzen gelegen hatte, war die Festsetzung eines Beitragszuschlags rechtswidrig. (ctw/ag)

Urteil vom 15.01.2013
Aktenzeichen: S 1 U 3577/12

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.