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Überbrückungshilfe III Plus kann beantragt werden

27.07.2021 14:30 Uhr
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Unternehmen, die noch immer unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, können jetzt die Überbrückungshilfe III Plus beantragen
© Foto: studio v-zwoelf/Adobe-Stock

Wer als Unternehmen von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen ist, kann jetzt einen Antrag auf die Überbrückungshilfe III Plus stellen.

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Berlin. Unternehmen, die coronabedingt auch im dritten Quartal 2021 stark gebeutelt sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert. Neu hinzu komme außerdem die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte: „Auch wenn die Wirtschaft in den meisten Bereichen wieder loslegen konnte, haben immer noch Unternehmen mit Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu kämpfen. Diesen Unternehmen stehen wir weiter zur Seite. Sie können die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September beantragen. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus folgen weitgehend dem bewährten Muster der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich erleichtern wir mit der neuen Restart-Prämie den Neustart und geben einen Anreiz, den Personalbestand und das Geschäft wieder hochzufahren.“

Anträge „über prüfende Dritte“

Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus folgen weitgehend dem Muster der Überbrückungshilfe III. So können die Anträge auch wie bisher „über prüfende Dritte“ wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Antragsberechtigt sind bei der gesamten Überbrückungshilfe III Plus nur Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Zudem sollen Unternehmen, die von einer Pleite bedroht sind, leichter als bisher durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz vermeiden können. „Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Weiter gefördert würden auch bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung.

Die Anträge können direkt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. (ts)

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