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Suezkanal-Sperrung: Spediteure sollten Auftraggeber kontaktieren

31.03.2021 17:04 Uhr
Ever Given, Suezkanal
Die "Ever Given" hat den Suezkanal fast eine Woche lang versperrt. Die Blockade wirkt nach
© Foto: Ahmed Mahmoud / Sputnik / dpa / picture alliance

Um Haftungskosten zu vermeiden, sollten Spediteure Hinweispflichten beachten und Weisungen von ihrem Auftraggeber einholen. Darauf verweist der Logistikversicherer Kravag.

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Hamburg. Alle Spediteure, die von den Folgen der Sperrung des Suezkanals aufgrund des havarierten Containercarriers „Ever Given“ betroffen sind, sollten unbedingt mit ihren Auftraggebern Kontakt aufnehmen. Das rät Axel Salzmann, Leiter Kompetenzzentrum für das Straßenverkehrsgewerbe und Logistik beim Logistikversicherer Kravag.

Dies gelte insbesondere für das Seefrachtgeschäft, aber auch für alle im Landverkehr betroffenen Spediteure. Der Experte empfiehlt, die Auftraggeber über mögliche Verspätungen zu informieren und gegebenenfalls neue Weisungen einzuholen, was mit den betroffenen Sendungen zu tun ist. „Nur so wird ausgeschlossen, dass Spediteure mögliche Mehr-, Umleitungs- oder Verspätungskosten zu vertreten haben“, sagt Salzmann. Er verweist dabei auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017). Sie verpflichteten den Spediteur, seinen Auftraggeber über Transporthindernisse zu informieren und alles zu unternehmen, damit die Güter vertrags- und fristgemäß ausgeliefert werden können.

Für die betroffene Ladung der Evergreen Given gelte: Reine Geschäftsbesorgungs- beziehungsweise viele Seefrachtspediteure würden nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht haften, da sie nur für die sorgfältige Auswahl ihrer Subunternehmer verantwortlich seien. „Der Spediteur haftet unter anderem nicht, wenn er nachweisen kann, dass ihm bei der Auswahl der Reederei kein Verschulden unterlaufen ist“, sagt Salzmann. Fixkosten- oder Sammelladungsspediteure haften laut dem Experten wie Verfrachter für Verluste oder Beschädigungen von Gütern nach den seerechtlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Damit liege grundsätzlich eine sehr weitgehende Haftung vor.

Offen ist laut Salzmann, ob die Voraussetzungen einer Havarie Grosse vorgelegen haben. Nach derzeitigem Informationstand sei es fraglich, ob tatsächlich Gefahr für Schiff und Ladung bestand. „Wie immer bei komplexen Seeschäden, wird erst in einigen Jahren Klarheit über die Schadenursachen und Haftung bestehen“, schätzt er. (sn)

 

 

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KOMMENTARE


Heinz Blinn

03.04.2021 - 12:42 Uhr

hier meine unbedeutende Meinung zur Havarie der Everguíven. Grundsätzlich haben bei dieser Fahrt die Lotsen der Kanalgesellschaft das Sagen und der Kapitän darf Befehle ausführen. wenn man weiss welche Strömungskräfte am Bug und Heck dieses Schiffes bei der Enge auftreten ists ein Wunder ,das dass nicht schon früher passiert ist. wenn das Schiff noch länger festgehalten wird gibts Schadenersatzforderungen der Reederei an Ägypten in beträchtlicher Höhe. Die Dienstleistungen werden sowieso separat abgerechnet,das ist auch in Ordnung.für den Einnahmeausfall von ca 12 Millionen ,eine Milliarde zu verlangen ist abartig. die Schadenverursacher sind "die Lotsen" Die EVEGIVEN unverzüglich freigeben.H.B.


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