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Rossmann klagt gegen Rundfunkbeitrag

11.01.2013 12:22 Uhr
Rossmann klagt gegen Rundfunkbeitrag
Die Drogeriekette Rossmann hat gegen den neuen Rundfunkbeitrag geklagt.
© Foto: dapd/Nigel Treblin

Die Drogeriekette bemängelt, dass Unternehmen mit vielen Betriebsstätten seit 2013 deutlich mehr zahlen müssen - die neuen Regeln treffen auch Transporteure und Logistiker.

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Die Drogeriekette Rossmann will gegen die neue Rundfunkabgabe klagen. Der Grund. Es sieht sich benachteiligt wegen seiner vielen Filialen. Statt vorher 39.500 Euro pro Jahr soll das Unternehmen jetzt plötzlich mehr als 200.000 Euro Beitrag zahlen. Laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) richtet sich die Klage konkret gegen die Zustimmung des Bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Rossmann sieht demnach das Gleichheitsgebot verletzt, weil nach den neuen Regeln Unternehmen mit vielen Betriebsstätten deutlich mehr zahlen müssen als solche mit nur einem Standort, obwohl die Mitarbeiterzahl gleich ist.

GEZ wird zum Rundfunkbeitrag
Zum  1. Januar 2013 wurde aus der früheren Rundfunkgebühr eine Haushaltsabgabe, die unabhängig von der Anzahl der vorgehaltenen Geräte fällig ist. Die Höhe des neuen Rundfunkbeitrags ergibt sich aus der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der der betrieblich genutzten Fahrzeuge. Wer welche Rundfunkgeräte bereithält, spielt nun keine Rolle mehr. Auch Transport- und Logistikunternehmen sind von der Änderung betroffen.

Erfasst werden die sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden Inhaberin oder Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber. Leiharbeiter sind dem Unternehmen zuzuordnen, das das Personal verleiht.

Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist jedoch ein Fahrzeug frei – unabhängig davon, wo es zugelassen ist. Für jedes weitere müssen Unternehmen und Institutionen mit monatlich 5,99 Euro ein Drittel des Beitrags entrichten. Ändert sich die Zahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge, müssen Unternehmen und Institutionen das sofort mitteilen.

Große Unternehmen zahlen mitunter mehr
Der neue Rundfunkbeitrag soll vor allem Klein- und Kleinstbetrieb entlasten: Unternehmen mit maximal acht Beschäftigten müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten. Unternehmen mit neun bis 19 Beschäftigen zahlen einen Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro. Diesen beiden Beitragsstaffeln sind 90 Prozent der Betriebsstätten zuzuordnen.

Um die Berechnung praxistauglicher zu machen, hat die VerkehrsRundschau der GEZ den Fall einer fiktiven Spedition mit 14 Mitarbeitern vorgelegt: Zehn LKW mit Autoradios und Navigationsgeräten, zwei Radios, ein Fernseher sowie vier internetfähige PCs in der Verwaltung soll der Betrieb haben, außerdem sollen die Fahrer mit Smartphones ausgestattet sein:

   1 x 17,98 (9–19 Mitarbeiter)

+ 10 x 5,99 (Autoradios in LKW) 

–  5,99 (da ein Firmenwagen bereits im Monatsbeitrag pro Betriebsstätteenthalten ist)

=  71,89

Das ist weniger als nach dem alten Beitragsmodell. Doch nicht für alle wird es durch die GEZ-Reform billiger. Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern und/oder mehreren Betriebsstätten und gewerblichen Fahrzeugen zahlen mitunter erheblich mehr als vorher. (ag)

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