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Rechtsblog zum geplanten Cannabis-Gesetz: Neue Pflichten für Arbeitgeber

18.03.2024 09:31 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Mann dreht sich einen Joint mit Marihuana (Cannabis)
Cannabis könnte zum Teil legalisiert werden. Das kann auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben, so dass Unternehmer entsprechende Maßnahmen ergreifen sollten (Symbolbild)
© Foto: picture alliance / ZB | Daniel Karmann

Das von der Bundesregierung geplante Cannabis-Gesetz macht keine Vorgaben, was für den Konsum in der Arbeitszeit gilt. Auch aus Arbeitsschutzgründen müssen Unternehmen tätig werden. Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert im VerkehrsRunschau-Rechtsblog, was zu beachten ist.

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Der Gesetzgeber will mit dem geplanten Cannabis-Gesetz (CanG) den Konsum von Cannabis in einem gewissen Rahmen legalisieren. Damit könnten Erwachsene künftig Cannabis auch aus nicht medizinischen Zwecken zu sich nehmen und in geringen Mengen besitzen.

Das Gesetz könnte zum 1. April in Kraft treten, da der Bundestag es schon verabschiedet hat. Abhängig ist dies aber noch davon, ob der Bundesrat am 22. März den Vermittlungsausschuss anruft. Dies hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfohlen. Er möchte unter anderem den Startzeitpunkt in den Oktober verlegen.

Problematisch sieht Rechtsanwalt Axel Salzmann, dass der Gesetzgeber keine Vorgaben bezüglich des Konsums während der Arbeitszeit macht. Das bisher generelle Verbot von Cannabis machte es für Arbeitgeber nicht notwendig hier entsprechende Regelungen zu treffen.

Mit dem neuen Gesetz ergeben sich hier Schlupflöcher, die Unternehmen vermeiden sollten. Denn grade bei Arbeiten auf dem Hof oder Lager, die oft durch erhöhte Unfallgefahr gekennzeichnet sind, kann schnell etwas passieren, wenn die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter beeinträchtigt wird, betont der Anwalt.

Welche Punkte Arbeitgeber nun im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz umsetzen sollten, erfahren Abonnenten im Rechtsblog der VerkehrsRundschau, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können. Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert dort, welche Pflichten auch aus Gründen des Arbeitschutzes zu erfüllen sind und wie sich ein Verbot des Konsums am Arbeitsplatz realisieren lässt.

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