Kinder Unfallhilfe verleiht Präventionspreis „Der Rote Ritter 2026“

20.02.2026 09:01 Uhr | Lesezeit: 3 min
Roter Ritter
Bis zum 15. Juni 2026 geht die Bewerbungsfrist für den Unfall-Präventionspreis Roter Ritter der Aktion Kinder Unfallhilfe
© Foto: Aktion Kinder-Unfallhilfe/Montage: VerkehrsRundschau

Bis zum 15. Juni 2026 können Ideen und Projekte zur Unfallverhütung der jüngsten Verkehrsteilnehmer eingereicht werden.

Die Aktion Kinder Unfallhilfe setzt sich für die kleinsten Verkehrsteilnehmer ein und kürt jedes Jahr den Roten Ritter des Jahres. Dieses Jahr läuft die Anmeldung zu Ideen und Projekten noch bis zum 15. Juni 2026. Diese sollen zur Unfallverhütung von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr eingesetzt werden. Hier können sich Unternehmen oder Privatpersonen mit ihrer Idee bewerben.

Was ist „Der Rote Ritter“?

Hilfe für Kinder im Straßenverkehr: Der Präventionspreis „Der Rote Ritter“

Seit 2010 verleiht die „Aktion Kinder-Unfallhilfe“ alle zwei Jahre den Präventionspreis „Der Rote Ritter“. Mit einem Preisgeld von insgesamt mindestens 20.000 Euro fördert der gemeinnützige Verein herausragende Ideen, die dafür sorgen, Kinder sicherer durch den Straßenverkehr zu lotsen. Die Auszeichnung mit dem „Roten Ritter“ soll helfen, diese Projekte bundesweit bekannt zu machen und so zur Nachahmung anregen.

Gute Ideen sind gefragt: Was prämiert „Der Rote Ritter“?

Haben Sie eine Idee, wie Sie die Schulwege für Kinder gefahrloser machen können? Setzen Sie sich dafür ein, dass Kinder auch im Dunkeln gut sichtbar sind? Sind Sie in der Verkehrserziehung mit einem besonderen Projekt aktiv? Oder haben ein Konzept, mit dem Sie die Unfallschwerpunkte in Ihrer Gemeinde entschärfen können? Wenn Sie sich dafür einsetzen, Kinder vor Verkehrsunfällen zu schützen, können Sie sich für den „Roten Ritter bewerben“. Das Themenspektrum ist weit gefasst: Die Vorschläge zur Unfallverhütung können für Radfahrer unter den Minderjährigen konzipiert sein, für Fußgänger oder Mitfahrer im Auto. Kreative Vorschläge sind ebenso gefragt wie Projekte mit Vorbildcharakter. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unfallverhütungsmaßnahmen in die Praxis umgesetzt werden können.

Wer kann sich bewerben?

Jeder, der in Deutschland lebt oder hier seinen Firmensitz hat, kann sich für den „Roten Ritter“ bewerben. Privatpersonen können ebenso teilnehmen wie Gemeinden, Schulen, Kindergärten, Unternehmen und Vereine oder private und öffentliche Initiativen. Was zählt, sind gute und realisierbare Ideen zur Verhütung von Kinderunfällen im Straßenverkehr.

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