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Phase drei der Umstellung auf EMCS

18.07.2011 13:30 Uhr
Phase drei der Umstellung auf EMCS
Verbrauchsteuerpflichtig sind zum Beispiel Tabakwaren, Sekt und Branntweine
© Foto: Getty Images/Comstock Images, Imago/Imagebroker

Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch nationale Transporte verbrauchsteuerpflichtiger Güter über das EDV-Verfahren abgewickelt werden

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Hamburg. Ab dem 1. Januar 2012 müssen Logistik-Unternehmen in der Lage sein, verbrauchsteuerpflichtige Güter wie Branntwein oder Tabakwaren auch bei nationalen Transporten elektronisch beim Zoll anzumelden. Das geht aus dem Zeitplan der Bundeszollverwaltung zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie hervor. Der Logistikberater Nielsen + Partner sieht auf Grund einer am 18. Juli vorgestellten eigenen Marktbeobachtung noch großen Nachholbedarf der Unternehmen bei der Vorbereitung.

Nach Angaben des Beratungshauses müssen die Transportunternehmen Mitarbeiterschulungen und die technische Umsetzung in dem engen Zeitplan bis zum Jahresende unterbringen. Bei Fristüberschreitungen sei nicht mit der Kulanz der Behörden zu rechnen. Zwar waren die Verwaltungen in den vergangenen Monaten selbst noch nicht auf das neue System eingestellt, so Nielsen + Partner. Die Umstrukturierungen seien nun aber vollendet. "Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Verbrauchssteuer sofort fällig, wenn die Waren dem steuerfreien Verfahren entzogen werden", so Rolf Rehtmeyer von Nielsen + Partner.

Online-Anmeldung möglich

Der Logistikberater rät, neben externen IT-Dienstleistern könnten Unternehmen auch auf weitere Möglichkeiten zugreifen, um ihre Waren elektronisch anzumelden. So biete die Zollverwaltung eine Webanwendung an. Außerdem könne das ECMS-Verfahren auch vollständig in bereits bestehende IT-Systeme integriert werden. Die EMCS-Anwendung über das Internet lohne allerdings nur bei gelegentlichen Transporten verbrauchsteuerpflichtiger Waren. Ein voll integriertes System wiederum rechne sich nur für Unternehmen ab einer bestimmten Größe.

Drei Phasen im Zeitplan

Zwischen dem 1. April 2010 und dem 31. Dezember 2010 konnten Unternehmen in Deutschland auf freiwilliger Basis das elektronische Verfahren nutzen. Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Beförderungen unter Steueraussetzung, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, elektronisch in EMCS eröffnet und beendet werden. Ab 2012 müssen nun auch die innerdeutschen Beförderungen elektronisch abgewickelt werden. (nck) 

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