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Neue Vertragsbedigungen für Kühllogistiker

06.06.2012 16:26 Uhr
Neue Vertragsbedigungen für Kühllogistiker
Für Kühlhäuser gelten neue Allgemeine Geschäftsbedigungen
© Foto: ddp/Joerg Koch

Der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen hat die Allgemeien Geschäftsbediungen für Kühlhäuser auf den aktuellen Stand gebracht

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Bonn. Der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen (VDKL) hat eine die Allgemeinen Bedingungen der Kühlhäuser (ABK) aktualisiert. Die neue ABK-Version regelt alle wesentlichen Fragestellungen rund um die temperaturgeführte Lagerung von Lebensmitteln. Aktuell verwendet die Mehrzahl der deutschen Kühlhäuser die ABK als Grundlage für ihre Geschäfte.

Aufgrund destechnischem Fortschritts und steigenden Kundenanforderungen an die Dienstleistungs-, Industrie- und Handelsunternehmen, die im Bereich der temperaturgeführten Logistik von Tiefkühl- und Frischeprodukten tätig sind , sei es notwendig gewesen, die Vorschriften der aktuellen Rechtslage anzupassen, erklärte der VDKL. Ab sofort umfassen die ABK auch neue Regelungen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, gesetzlichen Meldepflichten oder zu durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch bedingten Änderungen. (ag)

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