Berlin. Um den Reiseverkehr zu erleichtern gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern an allen Samstagen im Juli und August von 7 bis 20 Uhr ein Fahrverbot auf vielen hochfrequentierten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten. Darauf wies das Bundesverkehrsministerium am Freitag hin. Es gibt allerdings mehrere Ausnahmen aufgrund der Corona-Krise und der besonderen Bedeutung des Lieferverkehrs in der aktuellen Situation. Laut dem Bund dürfen die Länder weiterhin eigene Regeln machen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.
Einige Länder haben deshalb kürzlich nicht nur die Aufhebung der Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen für alle Güterarten verlängert, sondern setzen auch das Lkw-Ferienfahrverbot aus. Darauf machte der ADAC unter Verweis auf eine Übersicht des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) jetzt aufmerksam. Dies ist demnach der Fall in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-Württemberg. Nur dort dürfen Lkw also an Ferienwochenenden rund um die Uhr fahren. Die Details finden Sie auf der BAG-Internetseite.
Während der Ferienreisezeit dürfen schwere Lkw in den übrigen Ländern trotz Corona-Krise samstags nur zwischen 20 und 24 Uhr auf vielen Reisenrouten verkehren. Tags darauf von gilt dann dort zum Teil das Sonntagsfahrverbot für diese Fahrzeuge von 0 bis 22 Uhr. Auch das Lkw-Fahrverbot an Feiertagen ist prinzipiell wieder in Kraft. Doch Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben erneut vorübergehende Ausnahmegenehmigungen erteilt, damit Lkw an Sonn- und Feiertagen verkehren können – je nach Bundesland befristet bis Ende August beziehungsweise Ende September. (ag)