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Kind im Verkehr überfordert – Gericht spricht ihm Schmerzensgeld zu

31.05.2021 13:10 Uhr
Justitia, Statue, Urteil, Gesetz
Das Oberlandesgericht Celle gab der jungen Frau in vollem Umfang Recht
© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/picture-alliance

Der Autofahrer habe sich dem Oberlandesgericht Celle zufolge bei dem Vorfall nicht darauf verlassen dürfen, dass sich das Kind richtig verhalten werde.

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Celle. Fast neun Jahre nach einem schweren Verkehrsunfall hat das Oberlandesgericht Celle einer damals Elfjährigen ein Schmerzensgeld von 35.000 Euro zugesprochen. Die junge Frau habe schwere Verletzungen und Dauerschäden etwa im Genitalbereich erlitten – mit möglichen Risiken auch bei späteren Schwangerschaften, teilte das Gericht am Montag zu einem Urteil vom 19. Mai mit (Az. 14 U 129/20). Sie werde lange an den Verletzungsfolgen zu tragen haben, dies sei bei der Bemessung des Schmerzensgeldes bislang nicht berücksichtigt worden. Zuvor hatte das Landgericht Verden ein Mitverschulden der jungen Frau angenommen und ihre Ansprüche um 25 Prozent gemindert.

Ende Dezember 2012 hatte die damals Elfjährige den Angaben zufolge im Dunkeln als letztes von vier Kindern, eines davon in einer gelb reflektierenden Jacke, eine Straße bei ihrer Schule in Stolzenau im Landkreis Nienburg überquert. Ein Auto näherte sich mit mindestens Tempo 55 statt erlaubter 50 Stundenkilometer und erfasste das Kind. Das Mädchen kam mit einem Beckenbruch, einem Dammriss und einer Gesichtsprellung ins Krankenhaus. Sie verlangte von Autofahrer, Halterin und Haftpflichtversicherung ein Schmerzensgeld und die Verpflichtung, für künftige unfallbedingte Schäden aufzukommen.

Das Oberlandesgericht Celle gab der jungen Frau in vollem Umfang Recht und sprach ihr ein Schmerzensgeld zu, das deutlich über ihren eigenen Vorstellungen lag. Außerdem muss ihr der materielle Schaden vollständig ersetzt werden.

Der Autofahrer habe den Unfall überwiegend verschuldet, er hätte sein Fahrverhalten anpassen müssen, als er die Kinder sah, begründete das Gericht. Das Kind sei überfordert gewesen, weil es schon auf der Straße war, als es das Auto bemerkte. „Reflexhaft“ habe das Mädchen die falsche Entscheidung getroffen, den anderen Kindern hinterherzulaufen. Der Autofahrer habe sich nicht darauf verlassen dürfen, dass sich das Kind richtig verhalten werde. (dpa/ja)

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