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Kabinett verschärft Bußgeldkatalog

21.05.2008 17:00 Uhr
Kabinett verschärft Bußgeldkatalog
Nur mit genügend Polizisten lassen sich Verkehrsdelikte auch ahnden (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Rasen und Drängeln wird deutlich teurer: Künftig drohen Strafen von bis zu 3000 Euro

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Berlin. Für Raser, Drängler und Rotlichtsünder wird es künftig deutlich teurer. Das Bußgeld für zu schnelles Fahren wird um rund 60 Prozent erhöht, die neue Regelung greift voraussichtlich vom 1. Januar 2009. Aber auch Fahrer, die eine rote Ampel missachten oder unter Alkohol- und Drogen-Einfluss unterwegs sind, sollen empfindlich bestraft werden. Das Bundeskabinett beschloss heute Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und damit auch den neuen Bußgeld-Katalog, den Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) völlig überarbeiten ließ. Mit ihm sollen Straßenrowdys in die Schranken gewiesen und der Verkehr insgesamt sicherer werden. Der neue Bußgeldkatalog sieht höhere Strafen auch für LKW-Fahrer und Halter vor. Voraussichtlich ab 1. Januar 2009 müssen Fahrer, die gegen das Sonntagsfahrverbot verstoßen statt bisher 40 dann 75 Euro zahlen. Der Halter wird mit 380 Euro belegt, bisher 200 Euro. Wenn ein Gefahrgut-LKW trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufsucht, kostet dies künftig 140 statt 75 Euro. Bei verkehrsunsicheren LKW und Bussen waren bisher 100 Euro fällig, künftig sind es 180 Euro. Ist die Unsicherheit des LKW auf die Beladung zurückzuführen, können bald 270 Euro Bußgeld erhoben werden statt bislang 150 Euro. Verdoppelt werden soll auch der in Extremfällen mögliche Bußgeld-Rahmen: auf 3000 Euro für unter Alkohol oder Drogen stehende Fahrer und auf 2000 Euro für sonstige vorsätzliche Delikte. Auf verschärfte Punkte-Regelungen der Flensburger Verkehrssünder-Kartei und längere Fahrverbote soll verzichtet werden. Nicht mehr enthalten sind in der Vorlage ursprüngliche Strafverschärfungen bei Parkverstößen oder beim Telefonieren am Steuer mit dem Handy. Tiefensee wies Vorhaltungen der „Abzocke“ der Autofahrer zurück und forderte von den Ländern erneut, für ausreichende Kontrollen zu sorgen. Die Bußgeld-Einzelheiten seien mit den Ländern abgestimmt. Sie sollten „möglichst“ zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Dennoch muss das Gesetz mit der anhängenden Bußgeldkatalog-Verordnung noch durch Bundestag und Bundesrat. Regierungskreise gingen von einer gesetzlichen Verabschiedung frühestens im Herbst aus. Die Durchsetzung der neuen Regelungen wurde von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wegen zu geringer Kontrolldichte mit Skepsis kommentiert. „Wer gegen die Verkehrsregeln verstößt, der muss wissen, dass er auch erwischt wird“, sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg der „Thüringer Allgemeinen“. Seit 2000 seien aber 10.000 Polizisten weniger im Einsatz. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält dagegen nach seinen Angaben die Eintragung von Punkten und verschärften Fahrverboten für wirksamer als die Bußgeld-Erhöhungen. FDP und Linke kritisierten besondere Lasten für den kleinen Autofahrer. Stärker als bisher sollen auch Verstöße wie Fahren bei Rot oder mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen geahndet werden. Bei überhöhtem Tempo reicht der zuletzt diskutierte Entwurf bis zu 680 Euro Strafe in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, werden heutige Bußgelder im Regelfall verdoppelt: beim ersten Mal auf 500 Euro und beim zweiten Mal auf 1000 Euro. Wer auch ein drittes Mal erwischt wird, soll dann regulär 1500 und in Extremfällen gemäß dem erhöhten Bußgeld-Rahmen sogar bis zu 3000 Euro zahlen müssen. Kompliziert werden die Bußgelder für Drängler ermittelt. Beträgt zum Beispiel bei einer 100-Stundenkilometer-Fahrt der Abstand zum Vordermann 24 Meter, kostet das künftig 75 statt 40 Euro. Verkürzt er sich um 5 Meter, werden gleich 320 statt 200 Euro fällig. Wer bei 200 Stundenkilometern weniger als 10 Meter Abstand hält, wird mit 400 statt bisher 250 Euro bestraft. (dpa/jök)

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