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Jahressteuergesetz 2024 im Kabinett beschlossen

13.06.2024 14:39 Uhr | Lesezeit: 1 min
aufgereihte Geldhäufchen wachsen von links nach rechts, ein Graph über ihnen prognostiziert einen weiteren Aufstieg
Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 ihre Pläne vorgelegt, was sich 2025 bei den Steuern ändern könnte
© Foto: golfcphoto/GettyImages

Geplant sind Neuerungen unter anderem bei Einkommens- und Umsatzsteuer. Der Deutsche Steuerberaterverband hat zu dem Referentenentwurf Stellung genommen.

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Das Bundeskabinett hat Anfang Juni den Entwurf des Jahressteuergesetzes für 2024 beschlossen. Unter anderem hat sich der Deutsche Steuerberaterverband mit den möglichen Maßnahmen auseinandergesetzt, die der Referentenentwurf beschreibt.

Im Bereich der Einkommenssteuer erhalten Unternehmen die Möglichkeit die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget pauschal zu erheben. Mit diesen Budgets können Unternehmen ihren Mitarbeitern außerdienstliche Mobilitätsleistungen in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren. Ebenfalls positiv bewertet der Deutsche Steuerberaterverband die geplanten Anpassungen bei der Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen.

Umfassende Änderungen seien im Bereich der Umsatzsteuer angedacht. Ab 2025 sollen Kleinunternehmer grundlegend anders besteuert werden als bisher. Unter anderem gibt es neue Umsatzgrenzen, so der Verband. Auch im Bereich der Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer und Grunderwerbssteuer kommt es zu Änderungen, heißt es zudem im Blog des Beratungsunternehmen CMS Deutschland. So ändert sich im Grunderwerbssteuergesetz die Zurechnung von Grundstücken zu Gesellschaften. Grund dafür sei die Share-Deal-Besteuerung.

Der derzeitige Entwurf muss noch durch das parlamentarische Verfahren, damit ist noch mit diversen Änderungen zu rechnen, bevor das Gesetz und damit auch mögliche Steueränderungen in Kraft treten können. Das kann sich noch bis zum Jahresende ziehen.

Hier auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums findet man den Gesetzesentwurf und weitere Stellungnahmen zum Referentenentwurf.

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