Der Verband IRU - Weltdachverband der Straßentransportwirtschaft - sieht in den Bemühungen der EU-Kommission, dem Fahrermangel durch die Überarbeitung der Führerscheinvorschriften entgegen wirken zu wollen, ein gutes Zeichen. Nun hat der EU-Ministerrat seine Position dazu abgestimmt. Die EU-Verkehrsminister haben zwei Schlüsseldossiers gebilligt: die Lenk- und Ruhezeitvorschriften für Busfahrer sowie die Führerscheinvorschriften.
Lkw-Fahren ab 17 Jahren ist noch nicht vom Tisch
Zu den Errungenschaften gehört der IRU nach, der Vorschlag, das begleitete Fahren und die Ausbildung für Lkw-Fahrer (Klassen C und C1) bereits ab 17 Jahren zuzulassen. Damit werde jungen Absolventen von Berufsschulen die Möglichkeit eröffnet, unter Aufsicht eines erfahrenen Fahrers sicher Fahrpraxis zu sammeln. Die Kehrseite der Medaille sei allerdings, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Praktiken festlegen dürfen: "Einerseits haben die meisten Mitgliedstaaten erkannt, dass es bei der Zulassung des begleiteten Fahrens für 17-Jährige nicht darum geht, das Mindestalter für das Führen von Kraftfahrzeugen zu senken, wie einige Organisationen irreführend dargestellt haben. Es geht lediglich darum, junge Schulabgänger durch eine Form der bezahlten Ausbildung unter der Aufsicht erfahrener Berufskraftfahrer zu halten", erklärt Raluca Marian, IRU-Direktorin für EU-Lobbyarbeit.
Das Schlimme daran sei, dass die Maßnahme den Mitgliedstaaten freigestellt ist. "Wir würden uns wünschen, dass dieses Niveau in der gesamten EU gilt, ebenso wie für junge Privatfahrer, da Berufskraftfahrer eine vergleichsweise bessere Ausbildung haben und ihren Lebensunterhalt mit dem Fahren verdienen, was sie standardmäßig viel sicherer macht", führt Marian aus.
EU will Lkw-Führerscheine von Drittländern anerkennen
Als einen weiteren Erfolg sieht der IRU-Verband, dass der Rat den Vorschlag der Kommission für einen EU-Mechanismus zur Anerkennung von Führerscheinen aus Drittländern angenommen hat. Derzeit wendet jeder Mitgliedstaat seine eigene Praxis an. "Obwohl wir einheimischen Talenten, einschließlich jungen Fahrern und Frauen, den Vorrang geben, ist die Lücke so groß, dass wir den Mangel ohne Fahrer aus Drittländern nicht beheben können", betonte Marian und fügt hinzu: "Wir freuen uns, dass sich der Rat auf eine harmonisierte EU-Praxis für die Anerkennung ausländischer Berufsführerscheine geeinigt hat. Wie die IRU jedoch wiederholt erklärt hat, wird damit nur die Hälfte des Problems gelöst. Ein Berufskraftfahrer kann in der EU nur dann fahren, wenn er auch einen anerkannten Befähigungsnachweis (CPC) besitzt. Daher hat der Rat es trotz seiner Bemühungen nicht geschafft, das Problem zu lösen."