Berlin. Topverdiener sollen bei Geldstrafen kräftiger als bisher zur Kasse gebeten werden. Nach einem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird der höchste Tagessatz von jetzt 5000 Euro auf 20.000 Euro angehoben. Damit „stellen wir sicher, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Eine Geldstrafe solle einen Täter mit einem sehr hohen Einkommen genauso schwer treffen wie einen Normal- oder Geringverdiener. Künftig wären damit auch Geldstrafen im zweistelligen Millionenbereich möglich. Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach dem Unrechts- und Schuldgehalt einer Tat. Es können maximal 360, bei mehreren Taten 720 Tagessätze verhängt werden. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters und soll dem Nettoeinkommen pro Tag entsprechen. Bei der Berechnung einer Geldstrafe wird die Zahl der Tagessätze mit dem jeweiligen Tagessatz multipliziert. Der höchste Tagessatz liegt seit 1975 bei 5000 Euro. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der gegenwärtigen Grenze von 5000 Euro liegt, mehr als verachtfacht. Aus der vorgesehenen Vervierfachung des Höchstsatzes ergibt sich, dass künftig bei einer Einzeltat eine Geldstrafe von maximal 7,2 Millionen Euro, bei mehreren Taten eine Strafe von 14,4 Millionen Euro verhängt werden kann. Bei einem wegen Steuerhinterziehung belangten Spitzenmanager mit einem Jahresnettoeinkommen von sechs Millionen Euro würde nach der Neuregelung der Tagessatz auf 16.667 Euro steigen. Hält das Gericht eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen für angemessen, müsste der Spitzenverdiener fünf Millionen Euro bezahlen. Bisher können ihm höchsten 1,5 Millionen Euro abverlangt werden. Der Gesetzentwurf ändert nach Worten von Zypries aber nichts daran, dass bei besonders schweren Taten eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist. „Es geht also nicht darum, dass sich Täter von einer an sich gebotenen Freiheitsstrafe, ‚freikaufen’ können.“ Auch wenn Täter mit einem Spitzeneinkommen vor allem im Bereich der Wirtschaftskriminalität vorkämen, schaffe man kein Sonderrecht für Wirtschaftskriminelle. „Wir wollen vielmehr alle Straftäter mit Spitzeneinkommen treffen, also auch beispielsweise den Autofahrer, der durch dichtes Auffahren und Drängeln andere Verkehrsteilnehmer nötigt“, betonte Zypries. (dpa)
Höhere Geldstrafen für Topverdiener
Mehr Gerechtigkeit bei Geldstrafen: Spitzenverdiener müssen nach einem Gesetzesentwurf künftig mehr zahlen