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Großbritannien: Neue Verschärfungen für Rückkehrer

20.12.2021 14:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Corona-Schnelltest
Lkw-Fahrer, die aus Großbritannien einreisen, müssen jetzt mit neuen Corona-Regelungen rechnen
© Foto: Ole Spata/dpa/picture-alliance

Mit Wirkung vom Montag, 20. Dezember 2021, 0:00 Uhr, wurde unter anderem das Vereinigte Königreich Großbritannien zum Virusvariantengebiet erklärt. Was dies für Lkw-Fahrer und Transportbeschäftigte bei der Rückkehr nach Deutschland heißt.

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München. Mit Wirkung von Montag, 20. Dezember 2021, 0.00 Uhr, wurde das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nord Irland inklusive der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete zum Virusvariantengebiet erklärt. 

Dass bedeutet, dass laut „Corona-Einreiseverordnung“ der deutschen Bundesregierung bei der Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland die Ausnahmen für den Verkehrssektor bei der Testverpflichtung generell wegfallen sind. Das bestätigt Sabine Lehmann, Geschäftsführerin des Landesverbandes Bayerischer Spediteure (LBS), gegenüber der VerkehrsRundschau.

Test-Pflichten bei Einreise nach Deutschland

Im Klartext: Transport-Beschäftigte, zum Beispiel Lkw-Fahrer, unterliegen damit, erklärt sie, der Nachweispflicht. Sie müssen deshalb  einen Antigentest (gültig maximal 24 Stunden) oder aber einen PCR-Test (gültig maximal 72 Stunden) bei Einreise nach Deutschland vorlegen. Und dies gelte wirklich für alle Transport-Beschäftigte wie etwa, also auch für Geimpfte und Genesene, so die LBS-Geschäftsführerin.

Quarantäne-Pflichten für bestimmte Fälle

Außerdem gilt laut Lehmann die Ausnahme bei den Anmelde- und Quarantäneverpflichtungen nur noch für Transport-Beschäftigte wie etwa Lkw-Fahrer, wenn sich diese in den letzten zehn Tagen vor Einreise für weniger als 72 Stunden im Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder aber sich für weniger als 72 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten werden. Sprich: Transport-Beschäftigte wie etwa Lkw-Fahrer, die sich länger als 72 Stunden im Virusvariantengebiet, zum Beispiel Großbritannien, aufgehalten haben, müssen sich bei ihrer Rückkehr nach Deutschland anmelden und absondern. Für sie gilt eine Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen. Näheres entnehmen Sie bitte der aktuellen Corona-Einreiseverordnung.

Letzter Hinweis: Für Einreisen aus Deutschland in das Virusvariantengebiet, zum Beispiel Großbritannien,  müssen Lehmann zufolge Transport-Beschäftigte und Lkw-Fahrer hingegen keinen Antigen- oder aber PCR-Text auf britischer Seite vorweisen. (eh)

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