Berlin. Ein Autofahrer, der die innerstädtisch zulässige Höchstgeschwindigkeit um 50 Stundenkilometer überschreitet, ist nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vom 7. August 2008 zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet (Az: VG 11 A 163.08). Mit dieser Entscheidung bestätigten die Richter den Führerscheinentzug für einen 26-Jährigen. Der Mann war im vergangenen September bei einer Raserei in der Berliner Innenstadt erwischt worden. Damals lief bereits wegen mehrerer anderer Verkehrsverstöße ein Verfahren gegen ihn, mit dem ihm die Behörden die Fahrerlaubnis zum dritten Mal entziehen wollten. Die Behörden hatten dem Raser bereits nach einer Trunkenheitsfahrt 2001 die Fahrerlaubnis für neun Monate abgenommen. 2004 musste er den Führerschein wegen zweier erheblicher Verstöße erneut abgeben. Nachdem er 2005 wieder eine Fahrerlaubnis erhalten hatte, erwischten ihn Polizisten binnen zehn Monaten bei drei weiteren Verstößen. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte in ihrer Eilentscheidung der Behördenansicht, dass der 26-Jährige nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei. Er habe in der Vergangenheit gezeigt, dass er weder willens noch in der Lage sei, die geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten. Allein die Überschreitung der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit um 50 Stundenkilometer dokumentiere eine die Nichteignung belegende gravierende Rücksichtslosigkeit. Die Richter erklärten die Beschwerde gegen den Beschluss an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für zulässig. (dpa/kap)
Gericht bestätigt Führerscheinentzug für Raser
Denkzettel für rücksichtslosen Raser: Wer im Ort 50 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, ist den Führerschein los