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Gelangensbestätigung ersetzt Nachweis für Umsatzsteuerzwecke

19.12.2011 10:19 Uhr
Gelangensbestätigung ersetzt Nachweis für Umsatzsteuerzwecke
Anstelle der bisherigen Nachweise für Umsatzsteuerzewecke tritt eine so genannte Gelangensbestätigung
© Foto: imago/McPhoto

Ab dem kommenden Jahr wird die so genannte Gelangensbestätigung eingeführt. Viele damit verbundene Praxisprobleme sind noch ungeklärt

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Ab dem 1. Januar 2012 werden alle bislang für innergemeinschaftliche Lieferungen geltenden Nachweise für Umsatzsteuerzwecke abgeschafft und durch die sogenannte Gelangensbestätigung ersetzt. Letztere ist in Verbindung mit dem Doppel der Rechnung gültig. Die Gelangensbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

- den Namen und die Anschrift des Abnehmers,

- die Liefermenge sowie die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer,

- im Falle der Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer oder im Falle der Versendung durch den Abnehmer den Ort und Tag des Erhalts des Gegenstandes im übrigen Gemeinschaftsgebiet und im Falle der Beförderung des Gegenstandes durch den Abnehmer den Ort und Tag des Endes der Beförderung,

- das Ausstellungsdatum der Bestätigung,

- die Unterschrift des Abnehmers.

Ob und wie sich die neue Regelung in der Praxis bewähren wird, ist noch unklar. An sich ist es die Pflicht des Lieferanten, den Nachweis per Doppel der Rechnung in Verbindung mit der Gelangensbestätigung zu führen. Künftig könnte der Auftraggeber allerdings den Spediteur dazu verpflichten – und bei Nichterfüllung in die Haftung nehmen. Als problematisch könnte sich auch erweisen, dass künftig Bescheinigungen nicht mehr im Vorfeld des Transportes ausgestellt werden können, da mit der Neuregelung Ort und Tag des Erhalts oder des Endes der Beförderung quittiert werden müssen. Hinzu kommt, dass die Gelangensbestätigung im Ausland unbekannt ist, was zu weiteren Problemen führen kann. (ir)

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KOMMENTARE


Emanuel Ebner

19.12.2011 - 12:59 Uhr

Welche Schwachmaten haben sich das ausgedacht. Das vereinte Europa war mals als Binnenmarkt gedacht, keine Grenzen mehr. Warum führen wir nicht wieder Zollpapiere ein, bauen die Schranken wieder auf.Warum gilt das nur für Deutschland ? Wir regen uns über Griechenland auf, wo sind wir denn besser ?Emanuel Ebner


Karl Koch

03.01.2012 - 14:59 Uhr

Emanuel Ebner meint: Welche Schwachmaten haben sich das ausgedacht.Kann ich Ihnen sagen: Verbeamtete Bürokraten, die auf Kosten derer leben, die sie ungestraft schikanieren dürfen. Der Mittelstand hält dieses Land (noch) über Wasser, wird aber zunehmend von diesen "Staatsdienern" schikaniert. Man müsste zur allgemeinen Blockade solcher idiotischen Vorschriften aufrufen, Facebook und Co. haben auch in noch restriktiveren Staaten etwas bewirkt. Aber ich befürchte, dass die Obrigkeitshörigkeit bei uns Deutschen noch zu groß ist, schade eigentlich! Karl Koch


Peter Mang

13.01.2012 - 13:59 Uhr

Es ist mir unerklärlich, wieso hier nicht vielmehr Druck seitens der Wirtschaft gegen diese Vorschrift gemacht wird. Wir haben eine große Zahl kleiner Kunden innerhalb der EU (40% der Gesamtumsätze) welchen mit egal ist welche Vorschriften deutsche Finanzbeamten sich ausgedacht haben. Diese Kunden können dann nicht mehr von uns beliefert werden.


Oliver Nauck

18.01.2012 - 16:53 Uhr

Was für ein SCHWACHSINN! Nachdem mich mein Steuerberater über dieses neue Prozedere informiert hat, habe ich heute mal versucht Informationen dazu zu bekommen. Auf der Seite der BZSt war dazu nichts zu finden, also angerufen... Was? Belangens-waaas? Moment. Minutenlange versuche jemanden zu finden der Auskunft geben kann. Dann die Bitte ich solle mal bei der Oberfinanzdirektion anrufen. Dort das Gleiche. Was für ein Ding? Ist das so was mit Doppelbesteuerung. Häh? Ich erkläre ihm, dass ich mir das nicht ausgedacht habe und nun Informationen benötige. Moment... Warten... Rechtsabteilung. Ja, davon habe ich mal was gehört, aber da ist jemand anderes zuständig.... ahhrrgh. Der ist nicht am Platz... Wenn man googelt findet man nur Komentare über die Schwachsinnigkeit dieser neuen Verordnung. Sonst nicht. Jedenfalls nicht von offizieller Stelle. Und das soll seit dem 1.1.2012 gelten??? In welcher Bananenrepublik leben wir eigentlich. Wenn ich mir jetzt noch vorstelle wieviele Arbeitsstunden bundesweit für diesen Schwachsinn vergeudet wurden, dann frage ich mich, warum jemand der so einen Mist verzapft nicht gefeuert wird. Wer bezahlt diese Bürokraten denn? Was ist das Ziel dieser neuen Verfahrensweise? Mittelstand vernichten? Steuerberater ärgern? Deutschland im internationalen Wettbewerb isolieren. Wahrscheinlich bin ich einfach zu doof, aber ich kann keinen Vorteil (für Niemanden) erkennen. :-(


Deka 1803

20.01.2012 - 14:43 Uhr

Die Bürger und Gewerbetreibende in Deutschland sollten sich folgendes mehr verinnerlichen:Ort: Zollamt Kiefersfelden Situation: mehrmaliges tägliches unberechtigtes Pausen der Zöllner( schließen der Schalter).Einer der zwangsweise wartenden Fahrer (Größe ca. 2,25 m ) erhob seine tiefe Stimme und sagte folgendes: Die Beamten sind die Diener des Volkes und das Volk sind wir hier draußen und wenn nicht sofort weiter gearbeitet würde er hinter die Absperrung kommen.Ergo: ein Kopf kam hoch und sondierte und sofort wurden alle Schaltergeöffnet. Und es wurde " gedient " !


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