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EU-Entsendeplattform: Die neuen Entsenderegeln

24.02.2022 11:07 Uhr
Entsenderegeln
Kontrolliert in Deutschland auch die Umsetzung des neuen EU-Mobilitätspakets: das BAG
© Foto: SVEN KAESTNER/AP Photo/picture-alliance

Seit 2. Februar 2022 ist die neue EU-Entsenderichtlinie in Kraft. Damit kommen auf Unternehmen im Straßengüterverkehr bei der Entsendung von Kraftfahrern neue Dokumentationspflichten zu.

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Durch die neue EU-Entsenderichtlinie (2020/1057) vom 2. Februar 2022 kommen auf Güterkraftverkehrs-Betriebe und Kraftwagenspeditionen neue Pflichten zu, die Lkw-Fahrer beschäftigen und Gütertransporte innerhalb der EU erbringen. Allerdings muss der Bundesgesetzgeber diese erst noch in nationales Recht umsetzen. Darauf verweist Markus Olligschläger, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL). Mit der neuen EU-Entsenderichtlinie werden entsendende Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Fahrern die im Gastland vorgeschriebenen Entgelte (Mindestlohn) zu bezahlen. Um die Umsetzung der neuen Regelungen entsprechend zu dokumentieren, müssen die entsendenden Betriebe zuerst ein EU-Login-Konto erstellen (https://ecas.ec.europa.eu/cas/eim/external/register.cgi). Im nächsten Schritt gilt es, sich auf der neuen EU-Entsendeplattform anzumelden (www.postingdeclaratio

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